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Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
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Zitat:
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss. Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
Geändert von Dimagier_Horst (06.02.2017 um 11:46 Uhr) |
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