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#14 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Hi Christophe,
Zitat:
Und natürlich sind im Zweifel RAW-Dateien, Bilder in höherer Auflösung oder eine Serie ein Beweis dafür, dass man der Urheber von Bildmaterial ist, wenn die Gegenseite so etwas nicht vorweisen kann, sondern ausschließlich ein Bild in der veröffentlichten Webauflösung hat. Es geht doch nicht darum, eine auf dem Bild dargestellte Straftat zu verfolgen. Viele Grüße Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! Geändert von amateur (09.08.2008 um 01:53 Uhr) |
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