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Alt 30.07.2008, 16:46   #12
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von Ölauge Beitrag anzeigen
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin)
Also ich muss schon sagen, das Verhalten der Gegenseite ist mehr als dreist. Erst klauen sie deine Bilder und dann hängen sie dir auch noch eine Urheberrechtsverletzung an.

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.
Das sehe ich genauso. Und nicht nur das. Da hat der Urheber nicht nur Anspruch auf Unterlassung sondern auch auf Schadenersatz (die Verletzung hat ja bereits stattgefunden).

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.

Auch wenn das jetzt mit Umstand und eventuell Kosten verbunden ist: Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt suchen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Wenn die Faktenlage so wie geschildert stimmt, finde ich das Verhalten der Gegenseite äußerst dreist. So etwas darf man sich nicht gefallen lassen! Die setzen wohl darauf, dass hier ein kleiner Hobbyknipser Muffensausen kriegt.

Was mich aber noch interessieren würde: Wie kommt denn die Gegenseite darauf, zu behaupten, das Foto würde ihre Biene zeigen? Die müssen doch igendeinen Anhaltspunkt haben?

Martin
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