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Alt 30.07.2008, 14:31   #10
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...
Und wenn schon? War doch auf Uwes Grundstück. Wenn man's so Nachbarschaftsstreit-um-Gartenzwerg-technisch auf die Spitze treiben will (eigentlich finde ich sowas auch bescheuert, nicht daß da ein falscher Eindruck entsteht), könnte man vielleicht noch gegen Verletzung des Überflugrechts klagen, von wegen Bienenallergie, Schmerzensgeld, Pollenzoll (ich übertreibe ) usw. Nach DER Reaktion wäre mir möglicherweise selbst das nicht zu blöd.

Zitat:
Dann kann man sich den Ärger bzw. Zirkus sparen. Denn was soll das Ziel davon sein?
Rache, Genugtuung, Befriedigung des normalen Rechtsempfindens?

Wieso bemüht jemand einen Anwalt (btw. ich würde auch mal nachforschen, ob dieses Schreiben, bzw. die Anwältin von der es stammt wirklich echt ist), weil jemand "seine" Bienen fotografiert hat? Ist doch eindeutig, daß hier nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" gehandelt wurde: jemand hat Sch... gebaut, wurde dabei erwischt und um den Konsequenzen zu entgehen, versucht der den Spieß umzudrehen.

Und um herauszufinden, ob Imker ihre Bienen wirklich erkennen können, reicht eine schnelle Frage in einem entsprechenden Forum - zwei Minuten Aufwand. Auch die Frage, wie weit er weg wohnt und wie weit Bienen sich üblicherweise so von ihrem Stock entfernen, könnte in dem Zusammenhang interessant sein. Und Fachmänner können wilde Bienen auch ganz gut von Zucht- oder Stockbienen unterscheiden soweit ich weiß, es gibt da ja die unterschiedlichsten Arten.

Wenn er der Meinung ist und das auch ernsthaft vor Gericht so vorbringen würde, daß es sich um seine Bienen handelt, dann muß er das -soweit ich weiß (ich bin nun allerdings auch kein Rechtsgelehrter)- auch einwandfrei beweisen (ebenso, wie man natürlich auch irgendwie beweisen/belegen muß, daß man das besagte Bild gemacht hat und es gestohlen wurde). Und das könnte dann sehr spaßig werden
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (30.07.2008 um 14:49 Uhr)
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