Zitat:
Zitat von zoowilli
Der Händler ist nicht Verkäufer der Garantie, sondern nur der Ware. Für die Garantie ist der Hersteller verantwortlich. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen wegen unsachgemäßen gebrauchs ab und verlangt Kosten, ist der Händler berechtigt die Kosten vom Käufer zu verlangen. Das steht auch im BGB und so sehen es auch die Gerichte. Er kann natürlich aus Kulanz sich an den Kosten beteiligen, aber auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch.
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Das ist mit klar, ich habe eine kaufmännische Ausbildung
Ich sage doch nur, dass mir die Garantie vollkommen pelle im ersten halben Jahr ist. Bis dahin gehe ich zum Händler, lege das Gerät dort auf den Tisch, und fertig.
Im BGB steht gar nichts darüber, wie ein Hersteller die Garantie abzuhandeln hat. Dort steht, dass er mindestens ein halbes Jahr lang, ohne wenn und aber, für seine Ware einstehen muss. Da kann der wegen einer beliebigen Garantie heulen, wie er will.
Mir wollte mein Händler auch erzählen, dass er außen vor sei, wenn der Hersteller eine Reparatur ablehne. Nach einem kurzen Gespräch samt Schilderung des BGB und den finanziellen Folgen für den Händler bei einem Rechtsstreit, lag die neue Kamera auf dem Tisch.