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#13 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
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Moin, moin,
ein möglicher Vorsatz liegt auf Seiten des Herstellers vor, vielleicht auch noch beim Verkäufer, der möglicherweise dem Hersteller Vorgaben und Spezifikationen für die Ware übergeben hat. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Verkäufer, in dem Fall dem Market Place Partner und dem Kunden zustande (siehe auch Rechnungsausstellung). Amazon ist hier wie ebay nur Betreiber der Plattform und möglicherweise Dienstleister für die Versandabwicklung. Solche (Verkaufs-)Plattformbetreiber sollten sicherlich ein Augenmerk auf die Waren haben, die auf der Plattform vertrieben werden, um offensichtlich gesetzeswidrige oder gefährliche Artikel vom Vertrieb auszuschließen. So z.B. Waffen, Drogen oder Artikel mit staatsfeindlichen oder verbotenen Symbolen. Wie man im Video gesehen hat, war aber der Artikel augenscheinlich ok (z.B. Prüfzeichen), aber er hielt einer näheren Prüfung nicht Stand. Amazon hat hier richtig gehandelt, dass es aufgrund der entsprechenden Hinweise den Artikel vom Market Place entfernt hat. Das ist und bleibt aber ein Hase-Igel-Rennen, auch wenn man sich als Verbraucher wünscht, besser vor solchem Shice geschützt zu werden. Lebensmittelhändler sind im Gegensatz zu Amazon im Kontext Market Place der Vertragspartner für den Einkauf, was sich ja auch im Kassenbon manifestiert. Hier haftet der Verkäufer direkt, wenn Ware kontaminiert ist, auch wenn er wie Amazon nicht der Hersteller ist. Dass der Verkäufer wiederum seinen Händler oder Hersteller in Regress nehmen wird, ist eine andere Baustelle und nicht die des Kunden. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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