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#11 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.110
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Zitat:
https://www.amazon.de/dp/B0BZHJWS3D?...m_5_i_atc&th=1 Man tritt nur als "Versender" auf. Wobei das in meinen Augen ein fragwürdiges Argument ist. Zumindest ist man "In Verkehr Bringer" und ob man sich sich dann aus der Verantwortung stehlen kann, wenn durch die Teile die Bude Abbrennt oder gar jemand ums Leben kommt? Es geht hier um Vorsatz, nicht um einen zufälligen Materialmangel. Das ist Strafrecht. Wenn Aldi/Lidl/Norma usw Quark mit Glassplittern oder Käse mit Listerien verkaufen, gibt es auch einen Rückruf. Die stellen die Sachen auch nicht her.
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... Geändert von Porty (14.01.2025 um 20:17 Uhr) |
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