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Zitat von minfox
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Jetzt ˋmal im Ernst: Eine bloße inhaltliche Wiedergabe einer Zutatenliste für ein Kochrezept stellt in aller Regel keine Urheberrechtsverletzung dar, sondern ist frei. Etwas anderes gilt, wenn ein Rezept (Kochanleitung) eine eigenständige geistige Schöpfung (literarische Qualität) darstellt. Auch die Zusammenstellung einer Rezeptsammlung und natürlich die Fotos zu einem Rezept können urheberrechtlich geschützt sein. Das Urheberrecht schützt grundsätzlich nicht den (abstrakten) Inhalt, sondern nur die Form eines geistigen Werkes.