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Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
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WhatsApp und Bildrechte
Moin zusammen,
ich teste mein neues 100-400er mit dem noch neueren Konverter: Aus der Küche heraus nehme ich den Bauarbeiter am Nachbarhaus aufs Korn und es entsteht ein sehr schönes Foto. Begeistert zeige ich es meinen Kindern und Freunden in einer WhatsApp-Gruppe... Anstatt Bewunderung kommt jetzt die Diskussion auf, ob ich damit gegen Rechte verstoße (ja ich weiß, reiner Neid! ;-)). Verstoße ich, wenn ich den Mann nicht gefragt habe, gegen sein Persönlichkeitsrecht? Obwohl es eine rein private Gruppe ist? Oder erst, wenn es einer aus der Gruppe z. B. in Facebook veröffentlichen würde? Womit er dann aber seinerseits gegen mein Urheberrecht als Fotografin verstoßen würde. Was wäre darüber hinaus, wenn ich das Bild so toll finden würde, dass ich es als Profilbild in WhatsApp einstelle, womit es indirekt öffentlich würde? Wisst Ihr da was drüber? Erstes Nachlesen ergab, dass die Rechtslage da etwas zweifelhaft ist...Was meint Ihr? Geändert von Erika P. (19.11.2019 um 11:37 Uhr) |
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