Zitat:
Zitat von ha_ru
Betrug und arglistige Täuschung würde ich mal nicht benennen (weil beides hohe Hürden hat und juristisch anders ausgelegt wird wie hier viele meinen). kann sein dass der Verkäufer tatsächlich den Käufer täuschen wollte und den Grauimport in dem hinweis auf den Stecker absichtlich versteckte, aber das zu bewiesen ist schwierig.
Was ich aber bejahen würde ist, dass die Artikelbeschreibung unvollständig war und daher der Artikel nicht der Erwartung entsprach.
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Um das Ganze
juristisch einordnen zu können, bedarf es eines Anwaltes. Einerseits mag der Hinweis auf den Stecker auf einen Grauimport hindeuten, andererseits sind Worte wie "Fachhandel" und "Artikelstandort Deutschland" m.E. höherwertig zu sehen. Die Weigerung der Rückabwicklung lässt auf Vorsatz schließen. Daher mein Tipp, sofort anwaltliche Unterstützung ohne jede Verzögerung in Anspruch nehmen! Der mag dann die weitere Vorgehensweise empfehlen!