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#18 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 60
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Bei meiner Versicherung muß der Gegenstand nicht im Kofferraum gelagert sein. Es reicht eine Verdeckung der versicherten Gegestände im Innenraum - die versicherten Sachen dürfen von Außen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch Decke oä) - Die Frage ist doch vielmehr ob ein Rucksack auch zur Kathegorie Verdeckung zählt oder nicht ?
@oldy danke für deine Antwort ! es handelt sich hier nicht um eine Hausrat oä, sondern um eine Versicherung die von vielen gewählt wird weil sie das Auto in spezieller Weise miteinschliesst. @horst Ich bin übrigens weder naiv noch verantwortungslos, und mir gefallen auch solche Mutmaßungen über meine Charaktereigenschaften nicht. Nettiquette please ![]() .. wer den Schaden hat .. Geändert von romic (12.06.2014 um 23:07 Uhr) |
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