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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 60
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Bei meiner Versicherung muß der Gegenstand nicht im Kofferraum gelagert sein. Es reicht eine Verdeckung der versicherten Gegestände im Innenraum - die versicherten Sachen dürfen von Außen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch Decke oä) - Die Frage ist doch vielmehr ob ein Rucksack auch zur Kathegorie Verdeckung zählt oder nicht ?
@oldy danke für deine Antwort ! es handelt sich hier nicht um eine Hausrat oä, sondern um eine Versicherung die von vielen gewählt wird weil sie das Auto in spezieller Weise miteinschliesst. @horst Ich bin übrigens weder naiv noch verantwortungslos, und mir gefallen auch solche Mutmaßungen über meine Charaktereigenschaften nicht. Nettiquette please ![]() .. wer den Schaden hat .. Geändert von romic (12.06.2014 um 23:07 Uhr) |
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#2 | |
Registriert seit: 15.03.2014
Beiträge: 85
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Zitat:
Ob nu in dem Rucksack Kartoffeln oder ne Cam drin ist, ist wieder ne andere Geschichte. Aber Ahnung hab ich keine, ich wünsch dir viel Glück! Gruss, Andreas |
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#3 |
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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Also ein Rucksack mag vieles, aber kein Verdecken vortäuschen.
Was soll der Dieb denn bitte sagen? Oh dort liegt ein Rucksack? Na da ist sicher nix drinnen weil er verdeckt ja den Inhalt. Nein derRucksack im Auto ist eher ne Einladung fpr potentielle Diebe. Wenn die Versicherung das abdecken sollte, wäre es für dich schön, aber für die Versicherung schön doof. |
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#4 |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Der Rucksack soll ja nix vortäuschen, sondern verdecken. Das tut er genauso gut wie eine Decke (bei der ein potentieller Dieb auch mutmaßen könnte, da wäre was Wertvolles drunter).
Ich habe gerade die Bedingungen bei Pöpping nachgelesen (Stefan, empfehle ich dir auch) und danach besteht tatsächlich Versicherungsschutz. Also kann der TO hoffen (ich vermute er hat diese oder eine gleichwertige Versicherung). Ich hatte diese Vers. damals nicht. Wieder was dazugelernt.
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. Geändert von Oldy (12.06.2014 um 22:48 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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wenns so ist, dann ist es für den te gut. Allerdings für mich nicht Nachvollziehbar. Wenn ich meine Ausrüstung im Rucksack packe und diesen im Auto lasse (sichtbar) so ist es quasi ein verleiten zum Diebstahl. Es läd ja gerade dazu ein. Aber wir hoffen der TO hat Glück.
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 60
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@stefan also ich finde nicht das das zum diebstahl verleitet. das ist für mich eine idee der versicherungen. das auto hat ein schloss und das ist zu - gut is. wenn ich mein auto ordnungsgemäß abstelle und zuschliesse ist das für mein empfinden genug.
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#7 |
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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@ romic Du hast in der Theorie recht. Allerdings kenne ich es dem Bekanntenkreis das dort beim Diebstahl aus dem Auto nix gezahlt wurde weil die Tasche/Rucksack offen da lag.
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 60
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@stefan die tasche fällt ja eben nicht unter die ´versicherten sachen´ - wortklauberei - whatever, ich werd sehen was passiert - danke für die beiträge !
Geändert von romic (12.06.2014 um 23:00 Uhr) |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 60
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ja das ist in den Bedingungen sehr schwammig formuliert - die versicherten Sachen dürfen von außen nicht ohne weiteres - ich hoffe auch und werde berichten - danke für die Hilfe, wenn jemand noch Erfahrungen hat mag er sie gerne anfügen !
Ich frage mich eben ob ich statt mit dem Makler erst mal mit nem Anwalt telefoniere um Schwammigkeiten auszuschlissen .. |
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#10 | |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Zitat:
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