Zitat:
Zitat von sesepopese
dass man bei der Anstellung im öffentlichen Dienst ein Führungszeugnis vorlegen muss - wie übrigens auch beim Promotionsverfahren.
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Das hab ich ja noch nie gehört und trotz Promotion auch noch nicht vorlegen müssen. Ich kenne auch niemanden, der für seine Promotion ein Führungszeugnis vorlegen musste. Beim öffentlichen Dienst mag es sein, dass das Führungszeugnis bei intern angefordert wird, aber aufgefordert eins vorzulegen werden auch nicht alle (meine Freundin musste jedenfalls keins vorlegen).
Gruß Christoph