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#24 | |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
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Zitat:
Du kannst ab dem ersten Tag das defekte Produkt direkt zum Hersteller schicken. Der Händler schickt es doch auch an den Hersteller weiter. Nach 12 Monaten ändert sich nur die Beweislast. D.h. der Kunde muß beweisen, daß das Produkt bei der Auslieferung, an den Kunden, bereits einen/diesen Mangel hatte. Bei den meisten Herstellern wird das aber sehr kulant gehandelt. Wer würde sonst, z.B. bei Geschäftsauflösungen etwas kaufen. Oder noch schlimmer. Du kaufst ein Auto und der Händler geht in Konkurs. Wo wäre dann Deine Gewährleistung/Garantie? LG Gerhard Geändert von Fastboy (08.08.2010 um 14:25 Uhr) |
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