Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Alle Foren als gelesen markieren

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » EU-Upload-Filter-Gesetz - Gefahr für Fotoforen?
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 01.04.2019, 10:11   #11
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Dafür finde ich diesen Passus aus dem Link sehr eindeutig:
"bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt"

Das trifft in keinster Weise auf dieses Fotoforum zu.
Ob das eigene selbst hochgeladene Bild zu den "urheberrechtlich geschützten Werken" gehört, ist dann die Frage für die kommerziellen Fotoforen. Wenn das verneint werden kann, sind diese auch aus dem Schneider.
Hallo dey,

für mich ist das, wenn ich es versuche juristisch auszulegen, leider gar nicht eindeutig.

Ich fange hinten bei "zum Zwecke der Gewinnerzielung" an, weil es da zu den Influencern schon Rechtsprechung gibt. Danach ist das so auszulegen, dass wenn das Forum durch Werbebanner finanziert wird, alles was dazu dient die Besucherzahlen auf der Seite zu erhöhen, wenigstens mittelbar zum Zwecke der Gewinnerzielung dient. Dass mittelbar reicht ist wohl unstreitig, denn sonst wäre Facebook und Instagramm ja auch nicht betroffen.

Zu den urheberrechtlich geschützen Werken: jedes selbst angefertigte Foto wird durch das Urheberrecht geschützt. Dazu muss es nirgends registriert oder angemeldet sein. Die Idee, die Betreiber zu verpflichten nur bei durch Content-ID geschützten Werken das hochladen zu verhindern, wurde ja verworfen. Statt dessen kam als Ausweg die Wahl des Betreibers zwischen Uploadfiltern, ohne Erfordernis dass das Werk eine Content-ID haben muss, und einem Vertrag mit Rechteverwertern wie GEMA etc. mit Bezahlung. Für mich spricht also viel dafür, dass das für die Werke es reicht, dass sie durch das Urheberrecht geschützt sind.

Es beliebt so meines Erachtens nur die Argumentation, dass es nicht Hauptzweck ist, sondern nur notwendiges Beiwerk. Da aber von Hauptzweck (Mehrzahl) gesprochen wird, ist das auch nicht so eindeutig. Auf Fotoforen bezogen könnte es so enden, dass Fotoforen in den hauptsächlich Technik disuktiert wird kein Problem haben, Fotoforen die eher Bilder diskutieren wollen dagegen schon.

Es bliebt spannend, da unklar.

Klar ist es dann, wenn das Forum vom Finanzamt als gemeinnnützig anerkannt ist (z.B. als e.V. oder gGmbH). Ist der Trägerverein hier den gemeinnützig? Dass er eingetragen ist, heißt ja noch nicht dass er auch gemeinnnützig ist.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
 

Themen-Optionen
Ansicht

Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:05 Uhr.