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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » EU-Upload-Filter-Gesetz - Gefahr für Fotoforen?
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Alt 28.03.2019, 16:33   #1
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.056
Selbst wenn Du Urheber Deines Bildes bist, kann der Upload illegal sein, nämlich dann, wenn Du die Verwertungsrechte exklusiv abgetreten hast.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 28.03.2019, 16:35   #2
felix181
 
 
Registriert seit: 13.02.2016
Ort: Österreich
Beiträge: 2.786
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Selbst wenn Du Urheber Deines Bildes bist, kann der Upload illegal sein, nämlich dann, wenn Du die Verwertungsrechte exklusiv abgetreten hast.


Dat Ei
Na gut, dann bist Du aber auch nicht Inhaber der Rechte, also logischerweise ist es dann illegal...
__________________
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Servus Felix
felix181 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2019, 16:53   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.056
Das wird eh noch spannend, wie eine wie auch immer geartete Instanz feststellen soll, wer der Uploader ist, ob er für sich oder für Dritte handelt, und welche Verwertungsrechte der Uploader oder der Dritte hat.

Beispiele:

- Ich lade als Privatperson ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade im Auftrag Dritter ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Privatperson und Urheber ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Urheber im Auftrag Dritter ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Privatperson und Urheber ohne Verwertungsrechte ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Urheber im Auftrag Dritter, die keine Verwertungsrechte haben, ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Privatperson und Urheber mit eingeschränkten Verwertungsrechten ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Urheber im Auftrag Dritter, die eingeschränkte Verwertungsrechte haben, ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Privatperson und Urheber mit uneingeschränkten Verwertungsrechten ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.
- Ich lade als Urheber im Auftrag Dritter, die uneingeschränkte Verwertungsrechte haben, ein Photo in einem sozialen Netzwerk hoch.

Einige Beispiele sind recht eindeutig, aber das Gros ist vollkommen offen und bedürfen weiterer Infos. Aber allein schon die Feststellung, wer ich bin und in wessen Name ich agiere, ist doch schon eine Herausforderung. Noch schwieriger wird die Lage festzustellen, wer welche Rechte hat oder nicht.

Das gibt noch einen Spaß...


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 28.03.2019, 17:01   #4
KSO

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.857
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
....
Das gibt noch einen Spaß...

Dat Ei
Kein Problem, alles Verbrecher, einfach alles dicht machen.
Am besten eigentlich gleich das ganze Internet abschaffen, sind sowieso alles nur Verbrecher.
__________________
Gruss Knut

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Geändert von KSO (28.03.2019 um 17:07 Uhr)
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