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Alt 28.01.2015, 13:05   #1
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Gesetzesänderung - in Zukunft müssen wir alle besser aufpassen!

Vorgestern wurde der neue § 201a StGB verkündet und ist damit in Kraft getreten - ein Auswuchs des Edathy-Skandals...

Was ändert sich für Fotografen? Anders als beim Recht am Bild ist nun nicht mehr nur die Veröffentlichung des Bildes sondern bereits dessen Anfertigung rechtswidrig und vor allem strafbar, wenn besondere Umstände hinzutreten, nämlich dann, wenn man

- von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Daneben wird auch die Zugänglichmachung von Bildaufnahmen an Dritte unter Strafe gestellt, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden.

Was die einzelnen Rechtsbegriffe im Einzelnen bedeuten, wird die nachfolgende Debatte und die Rechtsprechung ergeben. Wichtig ist, dass wir alle sensibilisiert sind, dass nun auch das Anfertigen von Fotos strafrechtlich relevant sein kann. Das betrifft vor allem Street- und Pressefotografen. Wobei ich der Meinung bin, dass niemand ein Interesse daran haben kann, jemandem in die Wohung zu fotografieren oder seine Hilflosigkeit zur Schau zu stellen. Schwieriger ist die Frage, wann dem Ansehen einer abgebildeten Person erheblich geschadet wird...

Interessant ist auch, dass Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, eingezogen, d.h. beschlagnahmt werden können (unter Anwendung des § 74 StPO).

Wenn es genauer interessiert:

Hier der genaue Wortlaut des § 201a StGB

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html


Und hier die Stellungnahme des BMJ

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzme...issbrauch.html
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