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#1 |
Registriert seit: 25.09.2009
Ort: Audi City Oberbayern
Beiträge: 149
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Verhalten bei Feueralarm
Hallo zusammen,
momentan beschäftigt mich das Thema, wie man sich bei Feueralarm in einem Gebäude zu verhalten hat. Ich arbeite in einem großen Geschäft in der etwas abseits gelegenen Technikabteilung. Letztens gab es dann plötzlich feueralarm. Ein Höllenspektakel. Es war kein Rauch zu sehen oder zu riechen. Trotzdem sind wir dann aus der 3 Meter entfernten Tür raus gegangen, weil uns das schon in der Schule so beigebracht wurde und weil man es bei dem Lärm nicht mehr ausgehalten hat. Das Ende vom Lied war, dass nach etwa 5 Minuten der Alarm mit Eintreffen der Feuerwehr abgeschaltet wurde und uns der Verkaufsleiter ordentlich blöd angemacht hat, weil wir nicht arbeiten. Nun sollen wir wohl künftig auf Lautsprecheransagen vom Chef oder Abteilungsleiter warten, die wir aber wegen der Alarmklingel sicher nicht hören können. Da das alles noch ein Nachspiel haben wird, würde ich mir gerne Rat holen. Weiß hier vielleicht jemand etwas? Auf den Internetseiten geht man meist eher auf die Brandbekämpfung ein. Nicht aber was bei einem Alarm zu machen ist bei dem kein Feuer zu sehen, oder zu riechen ist. Bin für Hinweise dankbar. Grüße
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Grüße aus Oberbayern Alex |
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#2 |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.115
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Feuerarlarm heißt zunächst erst mal alle raus und am hoffentlich ordnungsgemäß gekennzeichneten Sammelplatz einfinden. Dem Vorgesetzten obliegt dann, die Vollständigkeit seiner Schäfchen zu überprüfen! Über alles Andere entscheidet die Feuerwehr!
Was er garantiert nicht zu tun hat, ist anzuweisen, ob es brennt oder nicht, da er in der Regel gar nicht den Überblick hat, ob es nicht irgendwo im Keller doch gokelt und fünf Minuten später die ganze Belegschaft an Rauchvergiftung gestorben ist...... Aber normalerweise hat es in einer ordentlich geführten Firma eh eine Brandschutzverordnung einschließlich Evakuierungsplan und ordentlich gekennzeichneter Fluchtwege zu geben. Da sind normalerweise auch die Aufgaben des Vorgesetzten eindeutig geregelt. Frag ihn einfach mal danach..... Eine einmal pro Jahr stattfindende Evakuierungsübung sollte auch zur Praxis eines gut geführten Unternehmens gehören.
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... |
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#3 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Mir kommt das auch sehr schräg vor!
Offensichtlich sind die Brandmelder mit der Feuerwehr verbunden und nur diese kann den Alarm stornieren. Da hat der Chef doch nichts zu sagen... Wir als Schule, die als eine der wenigen in Ö nach EMAS zertifiziert sind, räumen 1500 Schüler und 200 Lehrer innerhalb von weniger als drei Minuten aus 4 Stockwerken und vielen Werkstätten und Labors. Und auch da kann nur die Feuerwehr den Alarm quittieren.
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.09.2009
Ort: Audi City Oberbayern
Beiträge: 149
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Schön, dass ich mit meiner Meinung das Gebäude zu verlassen nicht allein bin.
![]() Habe die Geschichte meinem Vorgesetzten gemeldet. Auch der war der Meinung, dass man bei Alarm raus muss. Hab aber gehört, dass ich zur Deckung des Verkaufsleiters mit Wiederstand aus der Unternehmensleitung rechnen muss. Deshalb will ich mich etwas über Brandschutz informieren um mir nicht die Story vom Pferd erzählen lassen zu müssen. Auf jedenfall will ich mir alles schriftlich geben lassen. Immerhin hab ich schon ein Merkblatt zu elektroakustischen Alarmierungsanlagen gefunden. Daraus geht hervor, dass es neben unserem Elektroakustischen Notfallwarnsystem kein Sprachalarmsystem geben kann, weil die Verständlichkeit der Sprachanweisungen nicht gegeben ist. Ich bin absolut kein Streithansel. Aber wenn man mir so blöd kommt, will ich mich verteidigen können. Zudem muss man sagen, dass ich im Betrieb noch nie eine Übung diesbezüglich erlebt hab. Die letzte allgemeine Unfallunterweisung ist ewig her.
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Grüße aus Oberbayern Alex Geändert von hd-ali (26.11.2019 um 22:22 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Region Regensburg
Beiträge: 2.090
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Ich bin aktives Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr und ich glaub mich tritt ein Pferd! Eines der größten Probleme bei Brandeinsätzen in Unternehmen ist die Evakuierung der betroffenen Personen. Irgendwelche Nasen glauben immer hinter der Alarmierung steckt kein Ernstfall und bleiben an ihrem Arbeitsplatz. Und in diesem Fall gibt es auch noch einen Vorgesetzten der Mitarbeiter von der korrekten Verhaltensweise abbringen will. Ich fass es nicht!
Basis ist § 10 Arbeitsschutzgesetz Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. .... In dem Betrieb müsste es einen Fluchtwegeplan und eine Brandschutzordnung als Aushang geben. In einer Brandschutzordnung sind Informationen und Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammengefasst, die auf ein spezielles Gebäude zugeschnitten sind. Da stehen z. B. zum Thema Evakuierung gewöhnlich folgende Regeln: - Gefahrenbereiche sind grundsätzlich über den kürzesten Rettungsweg zu verlassen. - Machen Sie sich im Vorfeld mit den vorhandenen Fluchtwegen und Notausgängen vertraut. - Die Mitarbeiter sind angehalten, sich mit der Flucht- und Rettungswegsituation im Gebäude regelmäßig vertraut zu machen. - Unterstützen Sie hilfsbedürftige Personen. Das Verbringen von gefährdeten Personen (nicht selbstrettungsfähig) in sichere Bereiche und von dort in das Freie hat oberste Priorität. - Um die benötigte Räumungszeit des betroffenen Bereiches so gering wie möglich zu halten, kann in den ersten Minuten nach Brandausbruch ein Verbringen von nicht selbstrettungsfähigen und mobilitätseingeschränkten Personen in angrenzende Brand- und Rauchabschnitte genügen. Diese vorerst sicheren Bereiche können rauchfreie Treppenräume, benachbarte Brandabschnitte sowie der direkte Ausgang in das Freie sein. Von dort kann über den nächsten Rettungsweg das Freie erreicht werden. - Sollte keine weitere Hilfe geleistet werden müssen, begeben Sie sich zu den festgelegten Sammelplätzen und ermitteln Sie die Vollzähligkeit der Belegschaft und Bewohnern sowie von Gästen/Fremdpersonal. - Falls die Rettungswege nicht mehr begehbar sind (Feuer, Rauch), begeben Sie sich in einen sicheren Bereich und machen Sie sich bemerkbar (zum Fenster gehen, rufen, winken). Gibt es in den Betrieb so eine Brandordnung als Aushang? |
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#6 |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.115
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Ich hab grad ein wenig im Netz gesucht:
https://www.cmt-cottbus.de/s-content...sse-Teil-B.pdf Ist zwar von der Messe Cottbus, aber da das in der DIN 14096 verbindlich geregelt ist, sollte das 1:1 auf eure Firma zu übertragen sein. Die Auslösung des Feueralarm ist mit einem Brand gleichzusetzten, sonst wäre ja die ganze Anlage sinnlos. Ich glaube euer Verkaufsleiter hat eine Nachschulung dringend nötig, Abgesehen davon ist eine mindestens jährliche Brandschutzunterweisung, auch der Führungskräfte Pflicht.
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... Geändert von Porty (26.11.2019 um 22:52 Uhr) |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.09.2009
Ort: Audi City Oberbayern
Beiträge: 149
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Hallo Orbiter,
vielen herzlichen Dank für Deine Meinung als Mitglied der Feuerwehr. Ja, sowas wollte ich hören. Leider kenne ich selbst niemand, der bei der Feuerwehr ist. Ich werde mich die nächsten Tage genauer umsehen, was wir in der Firma an Fluchtplänen, Unterlagen usw. zu bieten haben.
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Grüße aus Oberbayern Alex |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.09.2009
Ort: Audi City Oberbayern
Beiträge: 149
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Hallo Michael,
vielen herzlichen Dank auch für Deine Info. Das Infoblatt ist interessant. Da hab ich nun schon einiges zum argumentieren. Hab das Gefühl nach 10 Minuten Studium dieses Materials hab ich schon das doppelte Brandschutzwissen wie unsere hohen Herren. ![]()
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Grüße aus Oberbayern Alex |
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#9 |
Registriert seit: 19.02.2006
Ort: Kassel
Beiträge: 5.134
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Gibt es bei euch im Betrieb kein Qualitätsmanagement? In der Regel wird dort das Verhalten im Brandfall beschrieben. Fluchtwege müssen in der Regel deutlich gekennzeichnet sein. Wahrscheinlich unterliegt euer Gebäude auch einer Brandschutzverordnung. Notfalls mal über den Betriebsrat abklären lassen, falls es einen gibt.
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Gruß Klaus "Bildermacher" 2KW Unterwegs: München Venedig Berlin Berlin II Frankfurt Hamburg Rotterdam Ab in´s Museum Berlin III Hamburg 2025 |
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#10 |
Moderator
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.445
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@TO,
grundsätzlich ist euer disziplinarischer Vorgesetzter für den Brandschutz verantwortlich. Auch für die jährlichen Schulungen, außer es ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt. Dann dürfen gewisse Funktionen an diese weitergereicht werden. Wann gab es denn die letzte Brandschutzübung und die dazu gehörige jährliche Schulung?
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