Kinderschutz im Sinne von "
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" stellt für mich und meine Kollegen/Innen in diesen Zeiten eine echte Herausforderung dar. Mit Telefonaten und Videokonferenzen ist da wenig zu machen. In der Regel müssen wir zu Hausbesuchen, unter Beachtung der "Schutzvorschriften", immer noch raus.
Kleiner "Trost", dafür läuft das Gehalt erst mal weiter.