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Danke für´s Boah. Das nehme ich gerne.
Mit dem Urheberrecht am abgelichteten Kunstwerk ist das, zumindest bei einer Buchveröffentlichung nicht ganz so einfach. In der Regel müssen die Künstler oder deren Agenten/Galeristen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Manchmal reicht es auch aus den Namen des Künstlers und den des Kunstwerkes anzugeben. Um für ein Fotobuch alle KünstlerInnen anzuschreiben, bedarf es schon einen großen Zeitaufwand. Und nicht alle Künster, sofern man ihre Kontaktdaten hat, antworten.
Das Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild gehört natürlich ebenso beachtet. Bei vielen meiner Fotos sind die Personen nicht eindeutig zu erkennen. Da könnte man sich auf der sicheren Seite fühlen. Aber man weiß ja nie. Die Rechtsauslegung bieten in beide Richtungen viel Spielraum.
Für eine Veröffentlichung in einem Buch heißt es für mich auch, einen Verlag zu finden der dieses publiziert.
Ein Fotobuch bei Pixum oder bei ähnlichen Anbietern schwebt mir nicht vor.
Geändert von cf1024 (30.12.2018 um 10:52 Uhr)
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