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#11 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Es gibt zudem einen sogenannten Bestandsschutz, der gilt mal drei, mal sechs Jahre. Und je von Bundesland zu Bundesland sind da nur ganze Bäume gemeint, mal sind's auch zentrale Äste, mal musst Du das selber machen, mal darf's der Nachbar eigenständig tun, mal darfst noch nicht mal Du selber auf Deinem Grundstück was dran tun. So etwas ist ein ganz heikles Thema, bei dem ich mich nicht auf Rat in den Foren verlassen würde. Such die gütliche Einigung mit dem Nachbarn, das ist wirklich das Beste. Und wenn die Zweige schon wegmüssen, dann würde ich das am liebsten selbst machen (so Du weißt, wie das geht), denn da ist schnell auch mal der ganze Baum ruiniert und stirbt in den nächsten Jahren ab.
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Gruß, Michael |
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#12 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Du hast nur einen Teil zitiert ohne auf die Frage der Überhanghöhe einzugehen, ohne die Frage des eventuellen Bestandsschutzes und die Verjährungsfrage zu erwähnen usw. Dein zweiter Beitrag hat natürlich einiges korrigiert, dennoch ist in allen Rechtsfragen grundsätzlich Vorsicht geboten. Absolute Antworten sind nur selten möglich, eine ganze "Anwaltsindustrie" lebt hervorragend von vormals gedachten Eindeutigkeiten...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#13 |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Bäume sollte man nur beschneiden wenn sie kein Laub tragen, da sie sonst erheblichen Schaden nehmen können, die Wundheilung sehr viel länger dauert, und der Baum dann möglicherweise gar keinen "anständigen" Callus bilden kann, je nach Größe der zu entfernenden Äste. Darum passieren solche Entastungen auch in der Regel in den Wintermonaten. Also dann eher mit gemeinsamem Punsch oder so.....
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#14 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Mmh,
ich würde mal sagen: Die meisten von uns sind keine Rechtsgelehrten. Da fällt es natürlich ungleich schwerer, eine hilfreiche Antwort zu geben als auf die Frage - sagen wir mal - nach einem Makro-Objektiv. Und die Juristen unter uns können hier auch nur sehr vage Auskunft geben, da gibt es halt rechtliche Regelungen/Beschränkungen. In meinen Augen wird dem TO nichts anderes übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Rechtsfragen sind halt ungleich schwerer zu klären als Probleme rund um die Fotografie ![]() Martin |
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#15 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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die Bäume ( 3 Stück ) stehen auf meiner Seite dicht an der Grenze und stehen schon immer da, der Nachbar nutzt sein Haus nur als Ferienhaus ca. 3-4 Wochen im Jahr und möchte dann, wenn er hier seinen Urlaub macht, auch mal morgens die Sonne in seinem Garten haben, meine Bäume nehmen Ihm bis ca. 13 Uhr von Osten her die Sonne, danach hat er Sonne von Süden her.
Außerdem möchte er sein Haus gerne verkaufen und durch einen Sonnendurchstrahlten Garten aufwerten, also nicht soviel Schatten bis Mittags haben. Sein Rasen würde natürlich auch durch den Schatten vermoosen. Hier mal ein Bild: http://picasaweb.google.de/bjoern.ma...95858582764962 Links die Einfahrt und der Friesenwall unsere Seite, roter Weg und Heckentor Nachbar. Dahinter dann der Überhang der Bäume
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen |
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#16 | |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Zitat:
DAS kenne ich auch und...habe den Spieß umgedreht ![]() die Sache läuft ja sehr häufig so, das man keinen Ärger will und kleinbei gibt aber... Nachbarn sind auch Wiederholungstäter und garantiert kommt irgendwann die nächste Forderung ![]() Leider sind ALLE Verordenungen fürn Axxx, weil der Einzelfall immer "etwas anders liegt" Beispiel: Mein Großes Grundstück wurde in den 60ern mal getrennt, auf dem anderen Teil ein haus mit 9 Eigentümer gebaut und...letztlich zu nah an mich dran! die Teilung betraf auch eine 150jahre Buche die exakt bei mir steht, aber im laufe der Jahre wunderbar Richtung Süden(Nachbarn) auswächst ![]() deren Haus steht schon immer deutlich "unter der möglichen Baumkrone" und... die Buche wächst in deren Dachstuhl...Folge, sie nörgeln rum ![]() Alternativ gab es aber auch Grenzbepflanzungen von denen...die ich gerne geändert haben möchte...da hatten sie sich jahrelang geweigert ![]() Nun bin ich ja als Querdenker bekannt, nicht nur fotografisch gesehen und habe einen Anlass genommen....sie zu verklagen ![]() ![]() ![]() A) sie hatte OHNE meine Genehmigung an der Buche geschnippelt ![]() B) sie hatten mir ungefragt die Rechnung geschickt ![]() C) sie gingen NICHT auf vergleichende Vorschläge ein ![]() ich nahm nun Punkt A) zum Anlass und habe gedroht... das wiederum ließ sie alle "fürchterlich erschrecken"...sie wachten also auf ![]() ich wurde nach endlich 10 Jahren mal "zum Gespräch beim Hausvorstand " eingeladen... da habe ich Forderung und Gegenvorschläge miteinander verrechnet mit der Folge das SIE nun einen Gärnter beauftragen musten....die Grenze neu zu beschneiden, und jeder trägt seine Kosten selbst... ![]() bei mir waren es ein paar Eigenstunden...bei Nachbarn(9Eigentümer) dann eine fast 5stellige Summe weil bisher nie was gemacht wurde... seitdem Grüßen sie mich alle ![]() Da ich bedingt durch die L-Lage gesamt 5 Nachbarn habe mit gesamt 21 Eigentümern/Wohnungen... kann man sich gut vorstellen das da noch einiges an Potentional im argen liegt.... aber die Methode GEBEN und NEHMEN läuft bis jetzt ganz gut ![]() ![]() (wobei Grundlage die Gesetze in HH sind) Mfg gpo |
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#17 |
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Geh mal in das Forum auf recht.de, da haben die Leute bestimmt mehr Ahnung als hier von der Materie
![]() Aber wenn du es wirklich genau wissen willst, wirst du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen, da scheint doch zu viel regionales mit reinzuspielen. Im Allgemeinen würde ich aber anraten, den Anwalt als letzte Option von der Kette zu lassen, das ist einer guten Nachbarschaft in den seltensten Fällen dienlich. Sich informieren ist natürlich wichtig, damit du deinem Nachbarn vernünftig gegenübertreten kannst, aber ich würd doch versuchen, das soweit es geht privat zu regeln. |
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#18 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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nach Auskunft beim Bürgermeister gibt es keine örtliche Baumsatzung bei uns im Dorf.
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen |
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#19 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.415
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Zitat:
![]() Dein Hinweis, dass der Gesetzgeber die Rechtsberatung sinnvoller Weise den Anwälten überläßt, trifft den Nagel allerdings auf den Kopf. Kostenfrei und informativ dürfte vorher aber eine telefonische Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragstelle) sein, wo man relativ sicher an jemanden gerät, der auch die landesspezifischen Nachbarschaftsrichtlinien kennt. In Rheinland-Pfalz z.B. könnte man nach 50-60 Jahren nicht mehr die Entfernung der Bäume verlangen, auch wenn diese nicht den notwendigen Abstand zum Nachbargrundstück "einhalten". Die Entfernung überhängender Äste hat damit aber direkt nichts zu tun. Das ist eine andere Baustelle. |
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#20 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Na, da wird's ja gleich nochmal komplizierter. Verschattung ist im Allgemeinen (!!!) keine Qualitätsminderung, aber gerade da kommt es auf die konkrete Lage vor Ort an.
Außerdem steht das ja laut Bild eher in freier Natur draußen und auch nicht gerade in dicht besiedeltem Gebiet, was die Sachlage auch nochmal verändert. Entweder gütlich einigen, oder echt den Rechtsanwalt nehmen für eine präzise Sachauskunft.
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Gruß, Michael |
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