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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Nachbarrechte Bäume an Grundstücksgrenze
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Alt 25.08.2009, 14:05   #1
bjoern.mai@gmx.de
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
Nachbarrechte Bäume an Grundstücksgrenze

hallo,
auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen.
Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ???
Habe ihm angeboten, wenn die Äste ihn stören, er sie gerne wegnehmen kann, will er auch machen, er will aber nicht auf den Kosten dafür sitzen bleiben.

Weiß jemand ne Antwort ???

Danke in Vorraus ans Forum !
__________________
Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen
bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.08.2009, 14:15   #2
spider pm
 
 
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: 38xxx
Beiträge: 918
moin

hmm - wenn es weiterhilft - ich lese mich auch immer schwer da durch ;


http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm

pierre
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Alt 25.08.2009, 14:27   #3
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de Beitrag anzeigen
...auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen.
Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ???
...
Obwohl jedes Bundesland ein anderes Nachbarschaftsrecht hat, dürfte er mit seiner Forderung etliche Jahrzehnte zu spät kommen...

Verlangen kann er gar nichts, wegnehmen darf er auch nichts. Ein, zwei Bierchen zusammen trinken, möglichst mit Wissen der lokal gültigen Rechtslage und dann eine gutnachbarschaftliche Einigung suchen! Alternative: Knallerbsenstrauch!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2009, 14:53   #4
MD800
 
 
Registriert seit: 11.04.2008
Ort: Ruhrpott Ost
Beiträge: 745
Schau auch mal in die örtliche Baumsatzung. Evt. darf an geschützten Bäumen nur wenig oder fast gar nichts abgesägt werden.

Grüße
Uwe
__________________
Fortschritt ist der Übergang von einem Zustand, dessen Nachteile man kennt, zu einem Zustand, dessen Nachteile man noch nicht kennt.
Bilder in der FC von mir
MD800 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2009, 15:02   #5
Gordonshumway71
 
 
Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 6.784
Sag mal Björn, in schönster Regelmässigkeit kommst Du hier im Forum an und brauchst irgendwelche Rechtsberatung.

Habt ihr keinen Anwalt bei euch oder bekommst Du Dich mit jedem in die Haare ?

Ich würde auch mal in die Satzung schauen. Ansonsten erinnert mich das an die uralte Allianzwerbung.... klick
__________________
„Wenn du etwas edles und schönes machst, das unbemerkt bleibt, sei nicht traurig. Denn die Sonne ist jeden Morgen ein schönes Schauspiel und dennoch schläft der Großteil des Publikums noch.“ - John Lennon -
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Alt 25.08.2009, 15:08   #6
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
hier steht, dass du zurückschneiden musst, was über seinen Zaun ragt:
Zitat:
Den Rückschnitt grenzüberragender Zweige regelt § 910 BGB als Selbsthilferecht. Voraussetzung ist, dass dem Nachbarn angemessene Frist gesetzt wird grenzüberragende Zweige abzuschneiden, ca. 4 bis 6 Wochen. Wenn aufgrund des Umfangs der Arbeiten oder technischer Schwierigkeiten oder aus gesundheitlichen Gründen die Selbsthilfe nicht zumutbar ist, kann auf Beseitigung des Überhangs geklagt werden, § 906 BGB analog. Der Beseitigungsanspruch und der Anspruch auf Selbsthilfe verjähren nicht, § 924 BGB.
http://www.haus-und-grund-nds.de/arc....htm#ueberhang
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Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu

Geändert von austriaka (25.08.2009 um 15:20 Uhr)
austriaka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2009, 15:08   #7
bjoern.mai@gmx.de

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden
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bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2009, 15:12   #8
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von austriaka Beitrag anzeigen
natürlich musst du zurückschneiden, was über seinen Zaun ragt:

http://www.haus-und-grund-nds.de/arc....htm#ueberhang
Achtung! Es ist schon sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Rechtsberatung nur den Anwälten überlässt. Denn dieser Rat hier war a)unvollständig, b)falsch und c)fahrlässig, denn der Frager könne sich an den Beantworter halten...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2009, 15:13   #9
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de Beitrag anzeigen
eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden
Ich meine aber schon, dass dein Nachbar hier Recht haben könnte...
Natürlich sollte man sich um des guten Einvernehmens willen um eine gutnachbarschaftliche Lösung bemühen (gemeinsames Absägen und entsorgen mit anschließendem Bier & Grillen oder so). Wenn ich den von mir genannten Link richtig weitergelesen habe, bist du verpflichtet, den Überhang auf 2,5m Höhe beseitigen und diese Pflicht verjährt auch nicht. Wenn ihr das gütlich regelt, reichen ihm vielleicht auch 2m (oder so hoch du mit einer Säge halt kommst)
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Geändert von austriaka (25.08.2009 um 15:19 Uhr)
austriaka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2009, 15:18   #10
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Achtung! Es ist schon sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Rechtsberatung nur den Anwälten überlässt. Denn dieser Rat hier war a)unvollständig, b)falsch und c)fahrlässig, denn der Frager könne sich an den Beantworter halten...
ok, hast ja recht, ich kann natürlich keine Rechtsauskunft geben. Habe aber eigentlich nur den Text zitiert... Was ist daran falsch? (Interessiert mich wirklich, wir haben hier den ähnlichen Fall, aber nette Nachbarn)
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