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#1 |
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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Nachbarrechte Bäume an Grundstücksgrenze
hallo,
auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen. Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ??? Habe ihm angeboten, wenn die Äste ihn stören, er sie gerne wegnehmen kann, will er auch machen, er will aber nicht auf den Kosten dafür sitzen bleiben. Weiß jemand ne Antwort ??? Danke in Vorraus ans Forum !
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen |
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#2 |
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: 38xxx
Beiträge: 918
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moin
hmm - wenn es weiterhilft - ich lese mich auch immer schwer da durch ; http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm pierre |
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#3 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
Verlangen kann er gar nichts, wegnehmen darf er auch nichts. Ein, zwei Bierchen zusammen trinken, möglichst mit Wissen der lokal gültigen Rechtslage und dann eine gutnachbarschaftliche Einigung suchen! Alternative: Knallerbsenstrauch!
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#4 |
Registriert seit: 11.04.2008
Ort: Ruhrpott Ost
Beiträge: 745
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Schau auch mal in die örtliche Baumsatzung. Evt. darf an geschützten Bäumen nur wenig oder fast gar nichts abgesägt werden.
Grüße Uwe
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Fortschritt ist der Übergang von einem Zustand, dessen Nachteile man kennt, zu einem Zustand, dessen Nachteile man noch nicht kennt. Bilder in der FC von mir |
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#5 |
Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 6.784
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Sag mal Björn, in schönster Regelmässigkeit kommst Du hier im Forum an und brauchst irgendwelche Rechtsberatung.
Habt ihr keinen Anwalt bei euch oder bekommst Du Dich mit jedem in die Haare ? ![]() ![]() ![]() Ich würde auch mal in die Satzung schauen. Ansonsten erinnert mich das an die uralte Allianzwerbung.... klick
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„Wenn du etwas edles und schönes machst, das unbemerkt bleibt, sei nicht traurig. Denn die Sonne ist jeden Morgen ein schönes Schauspiel und dennoch schläft der Großteil des Publikums noch.“ - John Lennon - |
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#6 | |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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hier steht, dass du zurückschneiden musst, was über seinen Zaun ragt:
Zitat:
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu Geändert von austriaka (25.08.2009 um 15:20 Uhr) |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden
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#8 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#9 | |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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Zitat:
Natürlich sollte man sich um des guten Einvernehmens willen um eine gutnachbarschaftliche Lösung bemühen (gemeinsames Absägen und entsorgen mit anschließendem Bier & Grillen oder so). Wenn ich den von mir genannten Link richtig weitergelesen habe, bist du verpflichtet, den Überhang auf 2,5m Höhe beseitigen und diese Pflicht verjährt auch nicht. Wenn ihr das gütlich regelt, reichen ihm vielleicht auch 2m (oder so hoch du mit einer Säge halt kommst)
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu Geändert von austriaka (25.08.2009 um 15:19 Uhr) |
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#10 |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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ok, hast ja recht, ich kann natürlich keine Rechtsauskunft geben. Habe aber eigentlich nur den Text zitiert... Was ist daran falsch? (Interessiert mich wirklich, wir haben hier den ähnlichen Fall, aber nette Nachbarn)
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu |
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