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-   -   Nachbarrechte Bäume an Grundstücksgrenze (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=77135)

bjoern.mai@gmx.de 25.08.2009 14:05

Nachbarrechte Bäume an Grundstücksgrenze
 
hallo,
auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen.
Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ???
Habe ihm angeboten, wenn die Äste ihn stören, er sie gerne wegnehmen kann, will er auch machen, er will aber nicht auf den Kosten dafür sitzen bleiben.

Weiß jemand ne Antwort ???

Danke in Vorraus ans Forum !

spider pm 25.08.2009 14:15

moin

hmm - wenn es weiterhilft - ich lese mich auch immer schwer da durch ;


http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm

pierre

guenter_w 25.08.2009 14:27

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 882083)
...auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen.
Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ???
...

Obwohl jedes Bundesland ein anderes Nachbarschaftsrecht hat, dürfte er mit seiner Forderung etliche Jahrzehnte zu spät kommen...

Verlangen kann er gar nichts, wegnehmen darf er auch nichts. Ein, zwei Bierchen zusammen trinken, möglichst mit Wissen der lokal gültigen Rechtslage und dann eine gutnachbarschaftliche Einigung suchen! Alternative: Knallerbsenstrauch!

MD800 25.08.2009 14:53

Schau auch mal in die örtliche Baumsatzung. Evt. darf an geschützten Bäumen nur wenig oder fast gar nichts abgesägt werden.

Grüße
Uwe

Gordonshumway71 25.08.2009 15:02

Sag mal Björn, in schönster Regelmässigkeit kommst Du hier im Forum an und brauchst irgendwelche Rechtsberatung.

Habt ihr keinen Anwalt bei euch oder bekommst Du Dich mit jedem in die Haare ? ;););)

Ich würde auch mal in die Satzung schauen. Ansonsten erinnert mich das an die uralte Allianzwerbung.... klick

austriaka 25.08.2009 15:08

hier steht, dass du zurückschneiden musst, was über seinen Zaun ragt:
Zitat:

Den Rückschnitt grenzüberragender Zweige regelt § 910 BGB als Selbsthilferecht. Voraussetzung ist, dass dem Nachbarn angemessene Frist gesetzt wird grenzüberragende Zweige abzuschneiden, ca. 4 bis 6 Wochen. Wenn aufgrund des Umfangs der Arbeiten oder technischer Schwierigkeiten oder aus gesundheitlichen Gründen die Selbsthilfe nicht zumutbar ist, kann auf Beseitigung des Überhangs geklagt werden, § 906 BGB analog. Der Beseitigungsanspruch und der Anspruch auf Selbsthilfe verjähren nicht, § 924 BGB.
http://www.haus-und-grund-nds.de/arc....htm#ueberhang

bjoern.mai@gmx.de 25.08.2009 15:08

eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden

guenter_w 25.08.2009 15:12

Zitat:

Zitat von austriaka (Beitrag 882114)
natürlich musst du zurückschneiden, was über seinen Zaun ragt:

http://www.haus-und-grund-nds.de/arc....htm#ueberhang

Achtung! Es ist schon sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Rechtsberatung nur den Anwälten überlässt. Denn dieser Rat hier war a)unvollständig, b)falsch und c)fahrlässig, denn der Frager könne sich an den Beantworter halten...

austriaka 25.08.2009 15:13

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 882116)
eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden

Ich meine aber schon, dass dein Nachbar hier Recht haben könnte...
Natürlich sollte man sich um des guten Einvernehmens willen um eine gutnachbarschaftliche Lösung bemühen (gemeinsames Absägen und entsorgen mit anschließendem Bier & Grillen oder so). Wenn ich den von mir genannten Link richtig weitergelesen habe, bist du verpflichtet, den Überhang auf 2,5m Höhe beseitigen und diese Pflicht verjährt auch nicht. Wenn ihr das gütlich regelt, reichen ihm vielleicht auch 2m (oder so hoch du mit einer Säge halt kommst)

austriaka 25.08.2009 15:18

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 882119)
Achtung! Es ist schon sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Rechtsberatung nur den Anwälten überlässt. Denn dieser Rat hier war a)unvollständig, b)falsch und c)fahrlässig, denn der Frager könne sich an den Beantworter halten...

ok, hast ja recht, ich kann natürlich keine Rechtsauskunft geben. Habe aber eigentlich nur den Text zitiert... Was ist daran falsch? (Interessiert mich wirklich, wir haben hier den ähnlichen Fall, aber nette Nachbarn)


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