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Nachbarrechte Bäume an Grundstücksgrenze
hallo,
auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen. Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ??? Habe ihm angeboten, wenn die Äste ihn stören, er sie gerne wegnehmen kann, will er auch machen, er will aber nicht auf den Kosten dafür sitzen bleiben. Weiß jemand ne Antwort ??? Danke in Vorraus ans Forum ! |
moin
hmm - wenn es weiterhilft - ich lese mich auch immer schwer da durch ; http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm pierre |
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Verlangen kann er gar nichts, wegnehmen darf er auch nichts. Ein, zwei Bierchen zusammen trinken, möglichst mit Wissen der lokal gültigen Rechtslage und dann eine gutnachbarschaftliche Einigung suchen! Alternative: Knallerbsenstrauch! |
Schau auch mal in die örtliche Baumsatzung. Evt. darf an geschützten Bäumen nur wenig oder fast gar nichts abgesägt werden.
Grüße Uwe |
Sag mal Björn, in schönster Regelmässigkeit kommst Du hier im Forum an und brauchst irgendwelche Rechtsberatung.
Habt ihr keinen Anwalt bei euch oder bekommst Du Dich mit jedem in die Haare ? ;););) Ich würde auch mal in die Satzung schauen. Ansonsten erinnert mich das an die uralte Allianzwerbung.... klick |
hier steht, dass du zurückschneiden musst, was über seinen Zaun ragt:
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eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden
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Natürlich sollte man sich um des guten Einvernehmens willen um eine gutnachbarschaftliche Lösung bemühen (gemeinsames Absägen und entsorgen mit anschließendem Bier & Grillen oder so). Wenn ich den von mir genannten Link richtig weitergelesen habe, bist du verpflichtet, den Überhang auf 2,5m Höhe beseitigen und diese Pflicht verjährt auch nicht. Wenn ihr das gütlich regelt, reichen ihm vielleicht auch 2m (oder so hoch du mit einer Säge halt kommst) |
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