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#1 |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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ok, hast ja recht, ich kann natürlich keine Rechtsauskunft geben. Habe aber eigentlich nur den Text zitiert... Was ist daran falsch? (Interessiert mich wirklich, wir haben hier den ähnlichen Fall, aber nette Nachbarn)
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu |
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#2 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Du hast nur einen Teil zitiert ohne auf die Frage der Überhanghöhe einzugehen, ohne die Frage des eventuellen Bestandsschutzes und die Verjährungsfrage zu erwähnen usw. Dein zweiter Beitrag hat natürlich einiges korrigiert, dennoch ist in allen Rechtsfragen grundsätzlich Vorsicht geboten. Absolute Antworten sind nur selten möglich, eine ganze "Anwaltsindustrie" lebt hervorragend von vormals gedachten Eindeutigkeiten...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#3 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Mmh,
ich würde mal sagen: Die meisten von uns sind keine Rechtsgelehrten. Da fällt es natürlich ungleich schwerer, eine hilfreiche Antwort zu geben als auf die Frage - sagen wir mal - nach einem Makro-Objektiv. Und die Juristen unter uns können hier auch nur sehr vage Auskunft geben, da gibt es halt rechtliche Regelungen/Beschränkungen. In meinen Augen wird dem TO nichts anderes übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Rechtsfragen sind halt ungleich schwerer zu klären als Probleme rund um die Fotografie ![]() Martin |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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die Bäume ( 3 Stück ) stehen auf meiner Seite dicht an der Grenze und stehen schon immer da, der Nachbar nutzt sein Haus nur als Ferienhaus ca. 3-4 Wochen im Jahr und möchte dann, wenn er hier seinen Urlaub macht, auch mal morgens die Sonne in seinem Garten haben, meine Bäume nehmen Ihm bis ca. 13 Uhr von Osten her die Sonne, danach hat er Sonne von Süden her.
Außerdem möchte er sein Haus gerne verkaufen und durch einen Sonnendurchstrahlten Garten aufwerten, also nicht soviel Schatten bis Mittags haben. Sein Rasen würde natürlich auch durch den Schatten vermoosen. Hier mal ein Bild: http://picasaweb.google.de/bjoern.ma...95858582764962 Links die Einfahrt und der Friesenwall unsere Seite, roter Weg und Heckentor Nachbar. Dahinter dann der Überhang der Bäume
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen |
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#5 |
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Geh mal in das Forum auf recht.de, da haben die Leute bestimmt mehr Ahnung als hier von der Materie
![]() Aber wenn du es wirklich genau wissen willst, wirst du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen, da scheint doch zu viel regionales mit reinzuspielen. Im Allgemeinen würde ich aber anraten, den Anwalt als letzte Option von der Kette zu lassen, das ist einer guten Nachbarschaft in den seltensten Fällen dienlich. Sich informieren ist natürlich wichtig, damit du deinem Nachbarn vernünftig gegenübertreten kannst, aber ich würd doch versuchen, das soweit es geht privat zu regeln. |
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#6 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Na, da wird's ja gleich nochmal komplizierter. Verschattung ist im Allgemeinen (!!!) keine Qualitätsminderung, aber gerade da kommt es auf die konkrete Lage vor Ort an.
Außerdem steht das ja laut Bild eher in freier Natur draußen und auch nicht gerade in dicht besiedeltem Gebiet, was die Sachlage auch nochmal verändert. Entweder gütlich einigen, oder echt den Rechtsanwalt nehmen für eine präzise Sachauskunft.
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Gruß, Michael |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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So, hier nun ein Gerichtsbeschluß, der bei mir zutreffend ist:
Wachsen Bäume auf einem Grundstück in einem solchen Umfang, dass der Nachbar nur noch wenig Sonne mitbekommt, so hat er dies- da naturgegeben- hinzunehmen. Erst bei völliger Verschattung, so das Landgericht Berlin, müsse der Baumbesitzer zur Säge greifen. Ein fällen solcher Bäume könne im Übrigen allenfalls in den ersten fünf Jahren nach der Anpflanzung verlangt werden; danach hätten die Bäume ohnehin Bestandsschutz. ( Landgericht Berlin, AZ:57 S 82/08 ) Danke nochmal an alle für eure Mühe bei den Antworten. Stürmische Grüße vonner Küste, Björn
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