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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Nix besonderes, eine kleine Canonknipse für den Hunger zwischendurch
![]() Wobei die Forderung gegenüber dem Kunden noch besteht. Wenn Du alles richtig gemacht hast, und der Postbote den Einzug des Nachnahmebetrags vergessen hat, besteht die Forderung gegenüber dem Kunden immer noch. Wenn ihr das im Innenverhältnis regelt, wirst Du die Forderung an die Post abtreten - Kunde muss nach wie vor zahlen. Wenn jetzt der Postbote kassiert hat und als Zeuge gegen den Kunden behauptet, er habe vergessen das Geld einzuziehen, hat der Kunde das Nachsehen. Denn die Forderung, sofern er die Behauptung des Postboten nicht widerlegen kann, besteht nach wie vor. Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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