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#10 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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1. Es ist nicht vorgesehen, dass der Postbote eine Quittung ausstellt und das aus folgendem Grund.
In der Sendung befindet sich eine Rechnung vom Lieferanten. Stellt nun der Bote noch eine Quittung aus, habe ich zwei Belege für eine Sache. Der vom Boten ausgestellte Beleg reicht zur Vorlage beim Finanzamt. Also kann ich damit eine Sache absetzen, die ich gar nicht besitze. 2. Der Postbote gibt die Sendung deshalb erst nach erhalt des Geldbetrages heraus, da er der Dumme ist, wenn der Geldbetrag fehlt. Händigt er die Sendung aus bevor der Kunde gezahlt hat und der Kunde haut ihm die Tür vor der Nase zu, hat er die A...Karte und muss ggf. zahlen. Und oh weh, es kommt nun einer auf die Idee meine Kollegen zu besch.... ![]() Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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