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-   -   Nachnahmequittung bei DHL (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=45201)

Dimagier_Horst 21.11.2007 13:01

Nachnahmequittung bei DHL
 
Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:

Also - geht doch!

Nachdem der Postbote das neue Knipseding gebracht hat und die Nachnahme kassierte, hat er brav eine Quittung (Formblatt 912-528-000) über den Erhalt des Nachnahmebetrags ausgestellt. Seine Argumentationskette, dass er das Paket doch nie ohne Geld herausgeben würde, habe ich dann brav über mich ergehen lassen :D.

Versenderbuchhaltung oder Post können jetzt schlampen wie sie lustig sind...:lol:

Daydreamer 21.11.2007 13:10

Und, was hat er feines gebracht?

astronautix 21.11.2007 13:18

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 564138)
Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:

Ich versende oft Bestellungen per Nachnahme. Ab und an wird ein Betrag säumig.
Dieser wird grundsätzlich bei DHL angemahnt, sofern ich nachweisen kann, dass die Sendung auch als Nachnahme bei DHL abgerechnet wurde.
Sollte ich vergessen haben es als Nachnahme in der Versandsoftware zu deklarieren bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme.

Dimagier_Horst 21.11.2007 13:41

Zitat:

Zitat von Daydreamer (Beitrag 564142)
Und, was hat er feines gebracht?

Nix besonderes, eine kleine Canonknipse für den Hunger zwischendurch :D

Zitat:

Zitat von astronautix (Beitrag 564145)
bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme.

Wobei die Forderung gegenüber dem Kunden noch besteht. Wenn Du alles richtig gemacht hast, und der Postbote den Einzug des Nachnahmebetrags vergessen hat, besteht die Forderung gegenüber dem Kunden immer noch. Wenn ihr das im Innenverhältnis regelt, wirst Du die Forderung an die Post abtreten - Kunde muss nach wie vor zahlen.

Wenn jetzt der Postbote kassiert hat und als Zeuge gegen den Kunden behauptet, er habe vergessen das Geld einzuziehen, hat der Kunde das Nachsehen. Denn die Forderung, sofern er die Behauptung des Postboten nicht widerlegen kann, besteht nach wie vor.
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.

astronautix 21.11.2007 13:50

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 564157)
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.

Da sind wir dann wieder bei der Quittung als wichtigen Nachweis.
Diese fordere ich vom Kunden an, wenn der Postbote das Paket zugestellt hat,
ohne zu kassieren, weil es nicht in seinem Scanner steht.
Eben weil ich es nicht in der Software angegeben habe. Was mitunter nicht einfach ist, da der Kunde sich auf die Zahlungskonditionen auf dem Beleg bezeiht.
"Hier steht aber Zahlung per Nachnahme drauf".
Dann krame ich wiederrum meinen unterschriebenen Abholnachweis raus und weise nach, dass es sich nicht um eine Nachnahme handelt.
Mitunter ist das alles nicht einfach und kommt zum Glück sehr selten vor. Quittung hin oder her.

Sonnenkind 24.11.2007 23:37

Zitat:

Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr, aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden. Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Wär´ ja nochmal schöner...

D@k 24.11.2007 23:43

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 565718)
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr....

Ich denke, Du solltest nach Threads von Claudio alias XxJakeBluesxX suchen

Gruß

Sonnenkind 25.11.2007 00:20

Zitat:

Zitat von D@k (Beitrag 565721)
Ich denke, Du solltest nach Threads von Claudio alias XxJakeBluesxX suchen

Gruß

Exakt: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=30167

Dimagier_Horst 25.11.2007 02:17

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 565718)
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...

Nein, denn es wurde auch schon berichtet, das der Bote behauptete, eine Quittung sei nicht vorgesehen (kostet ihn ja auch Zeit...). Dies zu widerlegen ist mein Ansinnen.. ;)

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 565718)
aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden.

Richtig, darf, aber muss nicht.

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 565718)
Dazu gibt´s Gerichtsurteile.

Richtig, und weil Buxtehude so gesprochen hat, traut sich Hintertupfingen nicht, ein anderes zu fällen :cool:

Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld. Meistens jedenfalls, schließlich hat ein Teilbereich dieses gelben Konzerns eigene Urkunden schon öffentlich als unverbindlich deklariert :lol:

Sonnenkind 25.11.2007 10:16

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 565754)
Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld.

Na, klar! :top:
Sicher ist sicher!


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