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#24 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
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Das ist juristisch sicherlich ein weites Feld; sicherlich auch dann, wenn es sich noch um eine laufende Serie handelt.
Mir ging es eher um den Sachverhalt, daß die Lieferung von Ersatzteilen offensichtlich nicht grundsätzlich verweigert werden kann. Allerdings ist Ansprechpartner - weil Vertragspartner - immer der, bei dem das Gerät gekauft wurde. Gruß Helmut Geändert von helmut-online (26.08.2007 um 20:29 Uhr) |
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