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#10 |
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Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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Wieso? Einmal müßte ein Fehler mit dem Austausch des Teils in Zusammenhang stehen - nur dann könnte die gesetzliche Geährleistung verweigert werden; und zum zweiten, wenn die Instandsetzung sowieso fast teurer ist als ein gebrauchtes Gehäuse???
Gruß Helmut Und außerdem; was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen. |
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