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#7 |
Registriert seit: 19.10.2005
Ort: Eisleben
Beiträge: 181
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Sicher klingen die Erklärungen von Jens einleuchtend, aber es dürfen Dir durch den Schadensfall keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schließlich bist Du der Geschädigte, nicht der Versicherungsnehmer.
Ich gehe mal davon aus das es sich hier um die Versicherung des Veranstalters handelt, oder? Sollte es Deine Versicherung sein, was ich nicht verstehen würde, würde ich Jens wahrscheinlich Recht geben. Bevor Du dich jetzt aber Verrückt machst, bleib erstmal ruhig und ruf am Montag die Versicherung einfach nochmal an. Weise sie auf die Aussage ihres Mitarbeiters hin, den Namen hast Du sicherlich, und stelle nochmal klar das Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist. Ich denke nicht das die Versicherungs sich da auf die Hinterbeine stellt. Gruß Dirk |
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