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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zu der Nettobetragsgeschichte möchte ich mich ohne weitere Infos nicht klar äussern, jedoch gehen viele Gesellschaften erstmal davon aus, daß der Kunde "umsatzsteuerabzugsfähig" ist - das trifft m.E. nach aber nur auf Selbständige zu.
Ich habe bei Versicherungsschäden die Steuer immer nachträglich von der Versicherung doch noch erstattet bekommen. Zur eigentlichen Sache: Wie lautet denn letztendlich die Entscheidung der Versicherung? Wenn Sie nun die Reparatur zahlen, wird der KVA ja nachträglich noch verrechnet, dann passt´s ja. Nehmen wir an, der KVA à € 50,- weist aus, die Reparatur kostet € 250,-. Dann sind € 250,- der Schaden, der Dir zu ersetzen ist, damit Du wieder eine gleichwertige, funktionsfähige Cam hast. Der KVA würde ja verrechnet. Wenn Du für Dich entscheidest, daß eine Reparatur nicht lohnt, sondern Du lieber was Neues haben willst, ist das Dein Privatvergnügen. Du solltest den KVA hier nicht mit einem Gutachten (wie z.B. bei KfZ-Versicherungen) verwechseln, da es hier nichts "anzurechnen" gibt, weil Gutachter und Reparateur in der Regel verschiedene Personen sind. Ich würde sagen, die Vorgehensweise der Versicherung ist korrekt. Nehmen wir weiter an, die Versuicherung veranlasst einen KVA wie im Beispiel oben, ein Neukauf kostet aber nur € 150,-, dann müsste Sie den KVA und den Neukauf zahlen.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben Geändert von Sonnenkind (11.08.2007 um 15:38 Uhr) |
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