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#1 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Versicherungsfrage
Es geht um diese Geschichte.
Die Versicherung hatte mich gebeten, die Kamera zwecks Kostenvoranschlag einzuschicken, was ich auch getan habe (zu AVC, kostete insgesamt über 56 €).Den Sachbearbeiter der Versicherung hatte ich zuvor am Telefon gefragt, wer die Kosten des KVA trägt, worauf er antwortet "wir natürlich, wir möchten den KVA ja auch haben - die Kosten können wir Ihnen ja dann nicht aufdrücken". OK, also Kamera weggeschickt, nicht reparieren lassen (lohnt einfach nicht), KVA bezahlt und der Versicherung mitgeteilt, sie möge wie besprochen den KVA bezahlen. Nun kommt gestern Post, daß vom KVA nur der Nettobetrag bezahlt wird, da ich die Kamera nicht habe reparieren lassen - OK, kenne ich von einer KFZ-Geschichte auch so und es ist auch ein entsprechender Paragraph angegeben (§249 BGB). Zusätzlich schreiben sie aber auch, daß sie die Kosten für den KVA (wie gesagt immerhin über 56 €) nicht übernehmen, da diese Kosten im Reparaturfall verrechnet worden wären (was auch stimmt). Das Schreiben wurde von einer Vertretung des Sachbearbeiters mit dem ich gesprochen hatte aufgesetzt ("mein" Sachbearbeiter ist im Urlaub nehme ich an) und anrufen geht am WE ja auch nicht. Ich wollte deshalb mal fragen, ob sich hier jemand mit Versicherungen auskennt und mir sagen kann, ob das so i.O. ist (trotz gegenteiliger Absprache, mündlich natürlich nur), oder ob die Versicherung die Kosten für den KVA tragen muß. Das nur der Nettobetrag erstattet wird, muß man sowieso hinnehmen, richtig?
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Gruß Jens |
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#2 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zu der Nettobetragsgeschichte möchte ich mich ohne weitere Infos nicht klar äussern, jedoch gehen viele Gesellschaften erstmal davon aus, daß der Kunde "umsatzsteuerabzugsfähig" ist - das trifft m.E. nach aber nur auf Selbständige zu.
Ich habe bei Versicherungsschäden die Steuer immer nachträglich von der Versicherung doch noch erstattet bekommen. Zur eigentlichen Sache: Wie lautet denn letztendlich die Entscheidung der Versicherung? Wenn Sie nun die Reparatur zahlen, wird der KVA ja nachträglich noch verrechnet, dann passt´s ja. Nehmen wir an, der KVA à € 50,- weist aus, die Reparatur kostet € 250,-. Dann sind € 250,- der Schaden, der Dir zu ersetzen ist, damit Du wieder eine gleichwertige, funktionsfähige Cam hast. Der KVA würde ja verrechnet. Wenn Du für Dich entscheidest, daß eine Reparatur nicht lohnt, sondern Du lieber was Neues haben willst, ist das Dein Privatvergnügen. Du solltest den KVA hier nicht mit einem Gutachten (wie z.B. bei KfZ-Versicherungen) verwechseln, da es hier nichts "anzurechnen" gibt, weil Gutachter und Reparateur in der Regel verschiedene Personen sind. Ich würde sagen, die Vorgehensweise der Versicherung ist korrekt. Nehmen wir weiter an, die Versuicherung veranlasst einen KVA wie im Beispiel oben, ein Neukauf kostet aber nur € 150,-, dann müsste Sie den KVA und den Neukauf zahlen.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben Geändert von Sonnenkind (11.08.2007 um 15:38 Uhr) |
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#3 | |||||
Themenersteller
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Gruß Jens |
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#4 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Jens, dann ist es doch logisch:
Bleiben wir bei meinem Beispiel. Der Schaden ist € 250,- (= Reparaturkosten) Würde die Versicherung den KVA und den Schaden bezahlen, wären das zusammen € 300,-. Du könntest später den KVA (als eine Art "Gutschein") nochmals bei AVC einreichen und die Cam unter Verrechnung für € 200,- reparieren lassen. Dann hättest Du Dich sogar unerlaubterweise um € 50,- bereichert. Ich halte das Vorgehen der Versicherung in diesem Punkt für völlig korrekt. Der Sachbearbeiter hat seine Aussage wohl in der Annahme getätigt, daß Du die Reparatur auch durchführen lässt.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#5 |
Registriert seit: 19.10.2005
Ort: Eisleben
Beiträge: 181
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Hallo,
ohne jetzt den genauen Wortlaut der Vertragsbedingungen zu kennen, würde ich hier nach dem Prinzip gehen "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Wenn die Versicherung auf den KVA bestanden hat, denke ich, muß sie auch die Kosten ersetzen. Dabei sollte es egal sein, ob Du die Reparatur ausführen läßt oder nicht. Schließlich sind Dir jetzt Kosten entstanden, die du ohne den Vorfall nicht gehabt hättest. Daher denke ich das die Versicherung auch den KVA ersetzen muß. Ich wüßte auch nicht warum Du nur den Nettobetrag ersetzt bekommst. Schließlich bist Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe, nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Also mußt Du auch Steuern bezahlen. Sprich es sind Kosten für dich, die Du nur durch den Versicherungsschaden hast. Darf ich mal fragen um welche Versicherung es sich handelt? Gruß Dirk PS: Man sollte den angegeben Link lesen bevor man antwortet, dann braucht man auch nichts editieren ![]() Geändert von 0815 (12.08.2007 um 18:18 Uhr) |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.11.2005
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Beiträge: 13.250
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Gothaer.
Sonnenkinds Erklärung klingt nachvollziehbar, nun bin ich aber doch wieder unsicher...
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Gruß Jens |
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#7 |
Registriert seit: 19.10.2005
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Beiträge: 181
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Sicher klingen die Erklärungen von Jens einleuchtend, aber es dürfen Dir durch den Schadensfall keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schließlich bist Du der Geschädigte, nicht der Versicherungsnehmer.
Ich gehe mal davon aus das es sich hier um die Versicherung des Veranstalters handelt, oder? Sollte es Deine Versicherung sein, was ich nicht verstehen würde, würde ich Jens wahrscheinlich Recht geben. Bevor Du dich jetzt aber Verrückt machst, bleib erstmal ruhig und ruf am Montag die Versicherung einfach nochmal an. Weise sie auf die Aussage ihres Mitarbeiters hin, den Namen hast Du sicherlich, und stelle nochmal klar das Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist. Ich denke nicht das die Versicherungs sich da auf die Hinterbeine stellt. Gruß Dirk |
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#8 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 16.11.2005
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Zitat:
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Gruß Jens |
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#9 | ||||
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
![]() Aber s beschreib´mal bitte, auf welcher Grundlage, die jetzt was und wieviel abgerechnet haben. Ich muß aber zugeben, diesen Satz: Zitat:
Allerdings ist mir die Gothaer durchaus schon negativ aufgefallen... Zitat:
Zitat:
Aber wie gesagt, bei dieser Steuergeschichte bin ich mir nicht sicher!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben Geändert von Sonnenkind (13.08.2007 um 16:32 Uhr) |
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#10 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.11.2005
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Kleines Upate: gestern habe ich nochmal mit dem Sachbearbeitet telefoniert (er hatte Urlaub) und heute ist das Geld für den KVA auf dem Konto
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Gruß Jens |
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