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#17 |
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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Darf ich nochmal zur Eingangsfrage zurück kommen? Ich habe Bilder von Leuten auf einem Schützenfest gemacht. Nun habe ich hier wieder gelesen: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ohne Einwilligung zur Schau gestellt werden.
Kennt jemand einen Fall, wor der Fotograf sich auf die grüne Regel berufen wollte und damit gescheitert ist? Und was kann bei normalen Bildern, bei denen kein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird" denn passieren? Ich nehme an, ich muß eine Unterlassungserklärung oder so unterschreiben und gut ist's, oder? Und was ist, wenn ein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird", das aber für mich nicht erkennbar war? Ich bin verunsichert, denn: Ab wann geht's denn ohne Einwilligung? Haben die Läufer mit den Teilnahmebedingungen eine pauschale Einwilligung erklärt? Oder geht das auch über die grüne Regel? PS: Nicht dass das falsch rüber kommt: Ich bin nicht irgendwie sauer, ich möchte nur dazu lernen und vielleicht etwas mehr Rechtssicherheit.
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VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos Geändert von Schlaudenker.de (15.06.2007 um 23:06 Uhr) |
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