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#1 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Ich denke, in einem separaten Fred ist das Thema besser aufgehoben und auch umfangreicher zu behandeln als in der Fotokiste.
Punkt 1: Shooting mit Models NEVER ohne schriftliches Model-Release. Mündliche Vereinbarungen sind zwar auch wirksam, aber evtl. im Streitfall nicht zu beweisen. Vor Gericht und auf hoher See...... Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen ![]() Punkt 2: Streetshooting etc. Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung (formloser Zweizeiler) ist man auf der sicheren Seite, ich hab sowas zwar in der Tasche, allerdings noch nicht verwendet. Ich frage jeweils und hinterlasse Visitenkarte mit Web- und Mailadresse. Hat bisher kein Problem ergeben. Einzig: Zwei Tage nach Aufnahmen in einem Jazzclub bekam ich nachts eine Mail einer Dame die mich um Löschung der Bilder von ihr und ihrem Begleiter bat. ![]()
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#2 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#3 | ||
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Zitat:
Zitat:
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#4 | |
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
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Zitat:
![]() ![]() Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht? Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen? |
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#5 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Zitat:
Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, finden hier weitreichende Hinweise. Wobei ich grundsätzlich den Thread nicht verzweigen möchte, sondern hier belassen will ![]() BGrundsätzlich gilt aber, bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Person nicht das Hauptaugenmerk ist, braucht es keine Einwilligung dieser Person. Persönlichkeitsrechte umfassen in diesem Umfang aber auch prikäre Situationen, die sollten unabhängig einer Einwilligung, beachtet und respektiert werden... [EDIT] by ManniC {14.06.2007 16:24}: Folgeposting angehängt: Zitat:
Wiki bietet Dir da auch ein Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag Die Model-Casting-Agentur gibt ein "freies" Beispiel, schau mal hier: http://www.deluxe-casting.com/casting/model-vertrag.php Kurzer Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass die Beispiele von mir nicht unbedingt rechtssicher sein müssen!!!
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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#6 | |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
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Zitat:
![]() ![]() Natürlich auch hier keinerlei Garantie für Rechtssicherheit ![]() @Jörg: Exakt das war meine Intention für die "Schmalspurversion".
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#7 | |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2006
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Zitat:
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#8 | |
Registriert seit: 15.10.2003
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Zitat:
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