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Alt 14.06.2007, 15:54   #1
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten
Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?

Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, finden hier weitreichende Hinweise.

Wobei ich grundsätzlich den Thread nicht verzweigen möchte, sondern hier belassen will

BGrundsätzlich gilt aber, bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Person nicht das Hauptaugenmerk ist, braucht es keine Einwilligung dieser Person.

Persönlichkeitsrechte umfassen in diesem Umfang aber auch prikäre Situationen, die sollten unabhängig einer Einwilligung, beachtet und respektiert werden...

[EDIT] by ManniC {14.06.2007 16:24}:
Folgeposting angehängt:


Zitat:
Zitat von Tira Beitrag anzeigen
Muss man das für Modells so groß drucken?

Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht?
Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen?
Ja, gibt es: http://www.formblitz.de/?form_id=273, dieser ist allerdings einmahlig kostenpflichtig.

Wiki bietet Dir da auch ein Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag

Die Model-Casting-Agentur gibt ein "freies" Beispiel, schau mal hier:
http://www.deluxe-casting.com/casting/model-vertrag.php

Kurzer Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass die Beispiele von mir nicht unbedingt rechtssicher sein müssen!!!
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
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Alt 14.06.2007, 16:27   #2
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von SirSalomon Beitrag anzeigen
Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?
Gerne,

Modelrelease (PDF, 142 KB)

Propertyrelease (PDF, 90 KB)

Natürlich auch hier keinerlei Garantie für Rechtssicherheit - ich habe mich seinerzeit durch die diversesten Beispiele und Mustervorlagen im Web gewühlt und daraus die Version zusammengestellt, die MEINEN Vorstellungen entspricht.

@Jörg: Exakt das war meine Intention für die "Schmalspurversion".
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 17:31   #3
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 17:48   #4
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von SirSalomon Beitrag anzeigen
Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen
Kein Problem - ich füll die Dinger immer in Office 2007 aus, zu dem PDF-Formulargedönse bin ich noch nicht gekommen.
__________________
VLG: Manni
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Alt 14.06.2007, 18:04   #5
Tira
 
 
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
Vielen Dank für die Infos und Links! Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?

Btw.: Mannis Verträge gelten ja für die nichtkommerzielle Nutzung. Ich habe mich aber letztens mit jemandem über die Probleme kommerzieller Nutzung unterhalten. Da gab es die Ansicht, dass Klauseln, die die unbeschränkte Abtretung von Bildrechten ohne Honorar oder gegen ein Brötchen (Belegexemplar, Abzug, etc.) im Streitfalle eher nicht gültig wäre. Gibts hier Erkenntnisse zu solchen Fragen?
__________________
Gruß
Ralf


Tira ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.06.2007, 18:45   #6
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von Tira Beitrag anzeigen
Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?
Kein Problem - abkupfern erlaubt

Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).

Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.

Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen zulässig sein ???
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 18:59   #7
Tira
 
 
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Kein Problem - abkupfern erlaubt
Klasse!

Zitat:
Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).

Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.

Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen zulässig sein ???
Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert. Deshalb könnten unter Umständen Modelle an solche Vereinbarungen nicht gebunden sein. Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung der alten Aufnahmen unterbinden kann.
__________________
Gruß
Ralf



Geändert von Tira (14.06.2007 um 19:19 Uhr)
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