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#1 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Zitat:
Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, finden hier weitreichende Hinweise. Wobei ich grundsätzlich den Thread nicht verzweigen möchte, sondern hier belassen will ![]() BGrundsätzlich gilt aber, bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Person nicht das Hauptaugenmerk ist, braucht es keine Einwilligung dieser Person. Persönlichkeitsrechte umfassen in diesem Umfang aber auch prikäre Situationen, die sollten unabhängig einer Einwilligung, beachtet und respektiert werden... [EDIT] by ManniC {14.06.2007 16:24}: Folgeposting angehängt: Zitat:
Wiki bietet Dir da auch ein Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag Die Model-Casting-Agentur gibt ein "freies" Beispiel, schau mal hier: http://www.deluxe-casting.com/casting/model-vertrag.php Kurzer Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass die Beispiele von mir nicht unbedingt rechtssicher sein müssen!!!
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Zitat:
![]() ![]() Natürlich auch hier keinerlei Garantie für Rechtssicherheit ![]() @Jörg: Exakt das war meine Intention für die "Schmalspurversion".
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VLG: Manni |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Zitat:
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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#4 | |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Zitat:
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VLG: Manni |
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#5 |
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
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Vielen Dank für die Infos und Links!
![]() Btw.: Mannis Verträge gelten ja für die nichtkommerzielle Nutzung. Ich habe mich aber letztens mit jemandem über die Probleme kommerzieller Nutzung unterhalten. Da gab es die Ansicht, dass Klauseln, die die unbeschränkte Abtretung von Bildrechten ohne Honorar oder gegen ein Brötchen (Belegexemplar, Abzug, etc.) im Streitfalle eher nicht gültig wäre. Gibts hier Erkenntnisse zu solchen Fragen? |
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#6 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Kein Problem - abkupfern erlaubt
![]() Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50). Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD. Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ![]()
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VLG: Manni |
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#7 | |
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
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Klasse!
![]() Zitat:
![]() Geändert von Tira (14.06.2007 um 19:19 Uhr) |
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