Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Recht zur Bildveröffentlichung
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 14.06.2007, 20:05   #31
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Auch wenn ich kein Jurist bin, sehe ich keinen Handlungs- oder Änderungsbedarf an der Vereinbarung.

Geltendes Recht wird damit nicht ausgehebelt, rechtswidirge Vereinbarungen nicht getroffen. Höchstens moralisch verwerfliche Vereinbarungen könnten die Vereinbarung kippen.

Da diese nicht eingebunden sind, beide Vertragspartner volljährig und voll Geschäftsfähig sind, wird's keine Probleme geben...
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 14.06.2007, 20:06   #32
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Denke ich auch, wie ist das bei Minderjährigen, da gilt nur die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?? Auch über 16 Jahre?? Wahrscheinlich, oder?
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 20:18   #33
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von rmaa-ismng Beitrag anzeigen
Denke ich auch, wie ist das bei Minderjährigen, da gilt nur die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?? Auch über 16 Jahre?? Wahrscheinlich, oder?
Es ist fraglich und müsste evt. vor Gericht erstritten werden.

Grundsätzlich gilt, mit dem 15. Lebensjahr ist ein Minderjähriger in der Situation, dass er Entscheidungen für sich allein treffen kann.

Portrait-Aufnahmen sind sicherlich kein Problem, bei Teilakt oder Akt-Aufnahmen würde ich mich aber auf keine Diskussion einlassen und jedes Foto ablehnen. Selbst bei einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten (das nicht immer gleichzeitig die Eltern sein müssen).
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 20:19   #34
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Nabend Ron,

<18 ist Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich, ich zitiere mich mal von etwas höher in diesem Thread selbst:
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen
Aus diesem Grund ist auf meinem Release kein vorbereiteter Platz für Unterschrift von Vaddern/Muddern.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2007, 07:15   #35
Tira
 
 
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
Nee, Manni, dein Vertrag ist schon fair. Bei kommerzieller Nutzung und Rechteübertragung Zustimmung des Modells und hälftige Teilung des Ertrages ist in Ordnung.

Bedenken gibts eher gegen solche Verträge, die eine vollständig freie kommerzielle Nutzung durch den Fotografen ohne angemessene Gegenleistung erlauben sollen. Wobei gute und große Prints auch irgendwie nicht "Nichts" sind...

Kenne keine Rechtsprechung zu dem Thema, werde das aber mal recherchieren. Kann mir jemand ein gutes Buch zum Thema Bildrechte und Model/Schauspielerverträge empfehlen?
__________________
Gruß
Ralf


Tira ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 15.06.2007, 22:59   #36
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Darf ich nochmal zur Eingangsfrage zurück kommen? Ich habe Bilder von Leuten auf einem Schützenfest gemacht. Nun habe ich hier wieder gelesen: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ohne Einwilligung zur Schau gestellt werden.

Kennt jemand einen Fall, wor der Fotograf sich auf die grüne Regel berufen wollte und damit gescheitert ist? Und was kann bei normalen Bildern, bei denen kein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird" denn passieren? Ich nehme an, ich muß eine Unterlassungserklärung oder so unterschreiben und gut ist's, oder?

Und was ist, wenn ein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird", das aber für mich nicht erkennbar war?

Ich bin verunsichert, denn:
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.
Ab wann geht's denn ohne Einwilligung?

Zitat:
Zitat von Stoppelhopser Beitrag anzeigen
letzten Sonntag war in Kassel Tag des Marathons.
Haben die Läufer mit den Teilnahmebedingungen eine pauschale Einwilligung erklärt? Oder geht das auch über die grüne Regel?

PS: Nicht dass das falsch rüber kommt: Ich bin nicht irgendwie sauer, ich möchte nur dazu lernen und vielleicht etwas mehr Rechtssicherheit.
__________________
VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos

Geändert von Schlaudenker.de (15.06.2007 um 23:06 Uhr)
Schlaudenker.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2007, 23:25   #37
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Nabend Torsten,

bei den beiden gelöschten Bildern handelte es sich eindeutig um Portraitaufnahmen, bei denen die abgelichteten Personen im Bildmittelpunkt standen. Insofern trifft § 23(1)3 Kunsturhebergesetz nicht zu.

Meiner Auffassung nach zieht die Ausnahmebestimmung nur, wenn Du z.B. eine "Menschenmenge" / Publikum fotografierst. Ich hab jetzt nicht recherchiert, meine aber was von min. 5 Personen gelesen zu haben. Sobald Du aber einen, zwei mit dem Tele herauspickst gilt die Ausnahme nicht.

Was Beispiele betrifft: Google mal nach "Kurhg" oder "Kunsturhebergesetz", da gibt es einige Präzedenzfälle.

Was passieren kann: Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage ggfs. mit Liquidation von Anwalts- und Gerichtskosten. Und da liegst Du flugs im Tausender-Bereich.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2007, 09:55   #38
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Ab wann geht's denn ohne Einwilligung?
Schade, dass die Bilder nicht mehr zu sehen sind.....Beispiel: Beim Karnevalsumzug ist ein Portrait eines am Zug Teilnehmenden kein Problem, er stellt sich zur Schau. Beim Zuschauer bist Du im Grenzbereich. Bei normalen Straßenszenen greift Mannis Gruppenthese. Und im Einzelfall kann es wieder ganz anders aussehen, weil jede Szene und jeder Anlass eine Menge individueller Kriterien ergeben.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2007, 10:36   #39
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Ja, wie macht Ihr das denn bei Streetfotos, geht Ihr hin und holt Euch Eure Einwilligung schriftlich bevor Ihr das Bild macht, das geht ja gar nicht..!

Also zuerst das Bild, dann hin und Ansage, mit Glück, Unterschrift, sonst umsonst gefotet, bzw. nicht gefotet. Denn Du bist ja nicht verpflichtet das Bild wieder rauszugeben. Da darfst es bloss an dritte nicht weiterreichen oder veröffentlichen!?
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2007, 12:19   #40
fmerbitz
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Beispiel: Beim Karnevalsumzug ist ein Portrait eines am Zug Teilnehmenden kein Problem, er stellt sich zur Schau.
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)? Darf man die Läufer aufnehmen und das veröffentlichen?
__________________
Dies ist meine Signatur
Frank
fmerbitz ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Recht zur Bildveröffentlichung


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:36 Uhr.