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Alt 12.06.2007, 17:25   #1
SirSalomon
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Recht zur Bildveröffentlichung

Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Da fällt mir ein, wenn ich ehrlich bin: Meine Autoscooter-Motive habe ich nicht gefragt, ob ich ihr Bild veröffentlichen darf. Sollte man das tun? Ich kenne weder deren Namen noch deren Adresse.
Uff, nicht hier auch noch

Ich "zoff" mich gerade über die rechtliche Situation von Bildern im Sinne vom Urheberrecht und Veröffentlichung...

Schwerer Stoff...
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Alt 12.06.2007, 18:43   #2
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Hmmm, da muß jetzt vielleicht mal das User-Team sagen, ob meine Autoscooter-Fotos hier wieder gelöscht werden müssen. Ich werde auch nicht die lang diskutierte Diskussion über die Entscheidung suchen.

Ansonsten habe ich den Eindruck, dass sich bei Flickr- und Picasaweb-Usern im übertragenen Sinne Opt-Out eingebürgert hat.

Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Ohne ... Einwilligung dürfen ... zur Schau gestellt werden: ... Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
Na ein Autoscooter auf einem Schützenfest ist da doch wohl eindeutig ein "ähnlicher Vorgang", oder?
__________________
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Alt 12.06.2007, 18:52   #3
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Hmmm, da muß jetzt vielleicht mal das User-Team sagen, ob meine Autoscooter-Fotos hier wieder gelöscht werden müssen.
Nachdem Du Dich dahingehend "geoutet" hast, dass kein sog. Modelrelease vorliegt und wir somit Kenntnis haben müssen die Bilder tatsächlich vom Server.

Grundsätzlich unterstellen wir dass der Fotograf über die erforderlichen Rechte / Freigaben verfügt.

BTW: Ich habe die Thematik vom Thread in der Fotokiste abgetrennt.

[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.
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VLG: Manni
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Alt 12.06.2007, 19:46   #4
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
In der FC steht, ohne ein Modelrelease bewege sich ein Fotograf, der Abbildungen von Personen ... veröffentlicht und verbreitet ... rechtlich auf ganz dünnem Eis!

Weiß jamand, was das in der Praxis heißt? Ich meine: Was passiert denn, wenn das Eis bricht? Bekommt man dann nur ein paar nasse Füße oder gleich 'ne ausgewachsene Lungenentzündung?

Ich frage übrigens bewußt nicht, was das theoretisch alles heißen könnte. Dazu gibt's einige Threads und hier ein paar Beispiele. Hat schon mal jemand als Hobbyfotograf im Internet praktische Erfahrung mit Leuten gemacht, die nicht einverstanden waren? Oder gibt's dazu gültige Rechtssprechungen?

So ein "Modelrelease" ist doch sicher nicht an die Schriftform gebunden, oder? Da kann doch auch schnell mal ein Mißverständnis vorliegen. Und ein Schaden entsteht ja i.d.R. auch nicht, vonwegen Schadensersatz. Und Schmerzensgelder werden doch sicherlich auch nur bei Nacktfotos oder sehr "unvorteilhaften" Fotos Fällig, oder?

Also meine Annahme ist: Es gibt höchstens ein "paar nasse Füße": Man muß die Bilder wieder aus dem Netz nehmen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Oder gab's auch schon Abmahnungen?
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Geändert von Schlaudenker.de (12.06.2007 um 20:03 Uhr)
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Alt 12.06.2007, 20:05   #5
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Weiß jamand, was das in der Praxis heißt? Ich meine: Was passiert denn, wenn das Eis bricht? Bekommt man dann nur ein paar nasse Füße oder gleich 'ne ausgewachsene Lungenentzündung?
Lass uns das lieber Sachlich behandeln, ist besser

Die Verwendung von Bildmaterial, welches nicht Dir gehört ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Weiterhin ist es, bei dem von dir gezeigten Bild, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn Du keine Erlaubnis dazu hast. Zusätzlich ist es ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Alles in allem ist es kein Bagatellverstoß (schreibt man das so :o), sondern ein ernstes Vergehen. In wie weit das nun aber straf-, bzw. zivielrechtlich verfolgt wird, liegt im Ermessen des Geschädigten ob es zur Anzeige kommt. Dann liegt es auch noch im Ermessen des Richters, in wie weit er sich auf ein Urteil einläßt.

Daher ist es im Prinziep schon wichtig sich mit einem privaten Model darüber zu einigen, was mit den Bildern passieren darf. Wem das nicht zu blöd ist, sollte das auch schriftlich festhalten

Wen es tatsächlich interessiert, den suche ich dann gerne mit etwas Zeitversatz die Gesetzeslage raus...

[EDIT] by ManniC {12.06.2007 20:13}:
Folgeposting angehängt:

Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
BTW: Ich habe die Thematik vom Thread in der Fotokiste abgetrennt.

[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.
Danke, Manni, ich hab nicht gedacht und auch nicht gewollt, dass sich daraus ein neuer Thread entwickelt...
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Alt 12.06.2007, 20:24   #6
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Ich denke, in einem separaten Fred ist das Thema besser aufgehoben und auch umfangreicher zu behandeln als in der Fotokiste.

Punkt 1: Shooting mit Models

NEVER ohne schriftliches Model-Release. Mündliche Vereinbarungen sind zwar auch wirksam, aber evtl. im Streitfall nicht zu beweisen. Vor Gericht und auf hoher See......

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen

Punkt 2: Streetshooting etc.

Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung (formloser Zweizeiler) ist man auf der sicheren Seite, ich hab sowas zwar in der Tasche, allerdings noch nicht verwendet.

Ich frage jeweils und hinterlasse Visitenkarte mit Web- und Mailadresse. Hat bisher kein Problem ergeben. Einzig: Zwei Tage nach Aufnahmen in einem Jazzclub bekam ich nachts eine Mail einer Dame die mich um Löschung der Bilder von ihr und ihrem Begleiter bat. Gesagt, getan und bestätigt und der Fall war erledigt.
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VLG: Manni
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Alt 12.06.2007, 20:32   #7
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von SirSalomon Beitrag anzeigen
Wen es tatsächlich interessiert, den suche ich dann gerne mit etwas Zeitversatz die Gesetzeslage raus...
Danke, aber ich schätze, dass die Gesetzeslage recht klar ist. Interessant ist m.E., was Richter in ähnlichen Fällen (Streetshooting etc.) draus gemacht haben.

Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter zum Kläger sagt: Sie hätten ja auch auf den Fotografen zugehen können, um sich nach der geplanten Verwendung zu erkundigen und ihm explizit die Veröffentlichung untersagen können. Genau so funktioniert das nämlich in der Praxis hier im Dorf schon seit Jahren problemlos.

Und wenn man vielleicht noch ein T-Shirt mit der URL "roetgesbuettel-online.de" oder "roetgesbuettel-info.de" an hat, sollte sich sogar schon die Frage nach der geplanten Verwendung erübrigen. Edit:
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
ich hab sowas zwar in der Tasche, allerdings noch nicht verwendet.
Ach. Die Bilder hast Du aber natürlich nicht hier im Forum veröffentlicht oder? Dann müßtest Du sie ja auch löschen.
Zitat:
Die Verwendung von Bildmaterial, welches nicht Dir gehört ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Naja, die Fotos habe ich schon selbst gemacht. Einen Zusammenhang zum Urheberrecht kann ich noch nicht erkennen. Gibt es da einen?

Zitat:
In wie weit das nun aber straf-, bzw. zivielrechtlich verfolgt wird, liegt im Ermessen des Geschädigten ob es zur Anzeige kommt. Dann liegt es auch noch im Ermessen des Richters, in wie weit er sich auf ein Urteil einläßt.
Soweit zur Theorie. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.? Also wenn man einfach im Dorf ein paar Fotos macht, und die dann ins Internet stellt? Beispiel: Was wäre wenn eine dieser Damen oder dieser Personen was gegen die Veröffentlichung hätte?
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VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos

Geändert von Schlaudenker.de (12.06.2007 um 20:50 Uhr)
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Alt 12.06.2007, 20:53   #8
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Soweit zur Theorie. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.? Also wenn man einfach im Dorf ein paar Fotos macht, und die dann ins Internet stellt? Beispiel: Was wäre wenn eine dieser Damen oder dieser Personen was gegen die Veröffentlichung hätte? Edit:
Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung kann eine Person nichts gegen das Fotografieren selbst sagen. Ausnahmen bestätigen auch hier (wie immer beim Gesetz) wie immer wieder die Regel.

Eine Ausnahme ist z.B. einzele Personen in misslichen Situationen. Bei eben einer solchen Veranstalltung muss aber eben jeder damit rechnen, fotografiert zu werden.

Somit also "keine Gefahr" in Verzug
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SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2007, 21:03   #9
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Passt nicht so ganz zu deinem Beispiel, zeigt aber, wohin es führen kann, wenn man ein Foto ohne MR für kommerzielle Zwecke verwendet (hier auch öffentliche Sportveranstaltung).

Gerichtsurteil
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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Alt 12.06.2007, 21:07   #10
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Ach. Die Bilder hast Du aber natürlich nicht hier im Forum veröffentlicht oder? Dann müßtest Du sie ja auch löschen.
Du hast den Folgesatz unberücksichtigt gelassen:

Zitat:
Zitat von ManniC
Ich frage jeweils und hinterlasse Visitenkarte mit Web- und Mailadresse.
Logisch dass ich nur veröffentliche wenn die Antwort auf meine Frage positiv ausfällt
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VLG: Manni
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