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Angesichts der Tatsache, dass im Nachbarland derzeit ein Krieg herrscht, halte ich ein Fotografierverbot militärischer Objekte für nachvollziehbar und angemessen – auch wenn das im Einzelfall als ärgerlich empfunden werden mag. Einschränkungen beim Fotografieren sind zudem nichts Ungewöhnliches: So ist zum Beispiel im Freiburger Münster für das Fotografieren mit Stativ oder professioneller Kamera eine Genehmigung erforderlich. In der Stuttgarter Innenstadt wird man von der Security angesprochen, wenn man vor bestimmten Juweliergeschäften fotografieren möchte. Und auch das Fotografieren von Personen unterliegt rechtlichen Grenzen: Wenn eine Person nicht fotografiert werden möchte, muss man dieses Persönlichkeitsrecht respektieren – unabhängig davon, ob eine Veröffentlichung der Bilder geplant ist oder nicht.
Gruß RW
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