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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte in Polen
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Alt 26.06.2025, 13:33   #1
DerGoettinger

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.207
Zitat:
Zitat von Windbreaker Beitrag anzeigen
Wenn doch, sollten sie ja zumindest gekennzeichnet sein.
Jaja, aber eben "unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar".
Zitat:
Zu allem Überfluss existieren sicherlich genügend Aufnahmen von diesem interessanten Objekten, die vor dem Verbot gemacht wurden. Also für Spione eher uninteressant.
Die Zahl der allgemein verfügbaren Fotos entscheidet doch nicht darüber, was "für den Einzelnen" ein "interessantes Objekt" ist. Für Fotografen ist es ja durchaus nicht untypisch, dass sie sich auch (und "gerade deshalb") auf die Suche nach "noch nicht so viel fotografierten Spots" machen.
__________________
"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben
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Alt 26.06.2025, 13:51   #2
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.636
Zitat:
Zitat von DerGoettinger Beitrag anzeigen
Die Zahl der allgemein verfügbaren Fotos entscheidet doch nicht darüber....
Aber sicher darüber, ob das Objekt ein gegen Fotografen "schützenswertes" Objekt ist.
Wenn von etwas genügend Bildmaterial existiert, ist es sicherlich nicht weit her mit der Geheimhaltung. Ergo braucht man sein Abbilden auch nicht verbieten.
Windbreaker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2025, 16:04   #3
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.152
Es ist doch eher die Frage, ob das Ganze im Kontext mit Google Streetview und hochauflösenden Satelliten- oder gar Luftaufnahmen noch irgendeinen Sinn macht. Oder wie so oft in der Politik nur noch als populistische Maßnahme taugt. Frei nach dem Motto "Schaut her, wir tun was"
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2025, 18:27   #4
DerGoettinger

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.207
Entschuldigt, wenn ich das so hart sage: aber ich befürchte, das ist Wunschdenken. Und das Thema mit dem Hinweis auf Populismus zu ignorieren, geht meiner Meinung nach auch am Thema vorbei.

Wer auch immer in Polen die Entscheidungen trifft, welche Brücken, Viadukte, Tunnel, Häfen etc. mit einem "antispionagebegründeten Fotografieverbot" belegt werden (Regierung, Behörde, Geheimdienst), wird die Auswahl danach treffen, was ihrer Ansicht nach für die polnische Infrastruktur wichtig ist, und nicht danach, wieviel Treffer eine Google-Bilderabfrage ergibt oder was irgendwelche durchreisenden, ausländischen Touristen gerne fotografieren möchten. Dass in der Vergangenheit Bilder gemacht wurden, wird für sie im Zweifel nachrangig sein, weil das Ziel des Gesetzes ist, zukünftig Bilder von kritischer Infrastruktur zu verhindern - eben weil diese eben auch Veränderungen dokumentieren können, die in der Zukunft zur Sicherung der Infrastruktur gemacht werden. Und auf eines könnt Ihr Euch verlassen: das Tourismusministerium wird definitiv nicht entscheiden, was oder was nicht fotografiert werden darf.

Ich will Euch auch nicht einreden, dass Ihr gar keine Brücken und Viadukte mehr fotografieren sollt. Aber das Ganze einfach zu ignorieren und zu hoffen, dass es ja eh schon viele Fotos von den Sachen gibt, trägt Züge von Fahrlässigkeit.
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"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben

Geändert von DerGoettinger (26.06.2025 um 18:29 Uhr)
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Alt 27.06.2025, 09:29   #5
atlinblau
 
 
Registriert seit: 09.03.2020
Beiträge: 321
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Es ist doch eher die Frage, ob das Ganze im Kontext mit Google Streetview und hochauflösenden Satelliten- oder gar Luftaufnahmen noch irgendeinen Sinn macht. Oder wie so oft in der Politik nur noch als populistische Maßnahme taugt. Frei nach dem Motto "Schaut her, wir tun was"
Man möchte z.B. eine Handhabe gegen einen Fotografen, der (über Tage) am Ausgang einer militärischen Einrichtung stehend den Militärbetrieb fotografiert und auf seine "Panoramafreiheit" pocht.
atlinblau ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.06.2025, 13:39   #6
DerGoettinger

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.207
Zitat:
Zitat von atlinblau Beitrag anzeigen
Man möchte z.B. eine Handhabe gegen einen Fotografen, der (über Tage) am Ausgang einer militärischen Einrichtung stehend den Militärbetrieb fotografiert und auf seine "Panoramafreiheit" pocht.
Nein, es geht eben nicht ausschließlich um (reinen) Militärbetrieb. Es geht ganz grundsätzlich um Infrastruktur, die sich überall in PL befindet und - unabhängig von der zivilen Nutzung - auch für die Sicherheit des Landes als relevant angesehen wird. Das muss noch nicht mal eine konkrete militärische Nutzung sein (siehe: Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur).

Bei jeder(!) Brücke, die in dieses Raster fällt (egal wie "zivil" die (Auch-)Nutzung ist, egal wie häufig schon fotografiert, alles egal), drohen Strafen von bis zu 5.000,- € Strafe bzw. sogar Haftstrafen, wenn Ihr sie fotografiert. Und wenn sich Polen in die Richtung eines Landes bewegt, wie Reisefoto es aus der Vergangenheit beschreibt, könnt Ihr sicher sein, dass sich das Strafmaß eher am oberen Rande bewegt.

Und ich verweise noch einmal, dass sich sogar das Auswärtige Amt sich mit dem Thema beschäftigt und einen entsprechenden Reise- und Sicherheitshinweis veröffentlicht hat. Wäre das eine uninteressante Lapalie, wäre das sicher nicht passiert.

Wie Ihr damit umgeht, überlasse ich gerne Euch. Ich für mich hab eine Schlussfolgerung gezogen.
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Geändert von DerGoettinger (27.06.2025 um 13:45 Uhr)
DerGoettinger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2025, 14:23   #7
eric roman
 
 
Registriert seit: 30.11.2015
Beiträge: 297
Bei mir beginnt beim Lesen solcher Mitteilungen der innere Film, in welchem ich in einem Keller lande und - vom Licht einer gleissenden Lampe geblendet - zu Aeusserungen in einer mir fremden Sprache Stellung zu beziehen habe. Warum hab ich Depp mit dem Weitwinkel den schönen Flussbogen aufnehmen wollen? Und die Brücke links im Bild, die wollte ich sowieso wegretuschieren....

Danke für den Hinweis

Nachtrag: Aber trotzdem geht's wieder mal nach Polen. Einfach zweimal gucken.


Bild in der Galerie
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Eric

Geändert von eric roman (27.06.2025 um 18:06 Uhr)
eric roman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2025, 11:24   #8
atlinblau
 
 
Registriert seit: 09.03.2020
Beiträge: 321
Zitat:
Zitat von DerGoettinger Beitrag anzeigen
...
Und ich verweise noch einmal, dass sich sogar das Auswärtige Amt sich mit dem Thema beschäftigt und einen entsprechenden Reise- und Sicherheitshinweis veröffentlicht hat.
Da steht aber auch:

"Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet..."

Hinter jeder staatlichen Einschränkung steht ein Motiv. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation halte ich das Fotografierverbot von gekennzeichneten militärischen Objekten für nachvollziehbar.

Ein Fotografierverbot von Objekten kann das Militär in DE verhängen. (siehe ZDv 2/30 >>> klick!) Die entsprechenden Schilder sind jedoch nur auf zum Objekt gehörende Flächen erlaubt. Das wurde in Polen geändert.

Zudem gibt es noch einen Erlass zum Thema >>> klack!

"Das Fotografieren (Filmen, Zeichnen) von Sperrgebieten und darin befindlichen militärischen Einrichtungen ist verboten (§ 4 Abs. 1 Sperrgebietsgesetz). Im Gegensatz zu den oben angeführten Punkten ist hier auch das Fotografieren von außen erfasst. "

Da der Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Brücken...) entsprechend der Landesverteidigung auch einem militärisches Interesse unterliegt, ist ein Fotografierverbot nicht generell unangemessen.

Geändert von atlinblau (28.06.2025 um 11:27 Uhr)
atlinblau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2025, 15:05   #9
RWI
 
 
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Freiburg
Beiträge: 185
Angesichts der Tatsache, dass im Nachbarland derzeit ein Krieg herrscht, halte ich ein Fotografierverbot militärischer Objekte für nachvollziehbar und angemessen – auch wenn das im Einzelfall als ärgerlich empfunden werden mag. Einschränkungen beim Fotografieren sind zudem nichts Ungewöhnliches: So ist zum Beispiel im Freiburger Münster für das Fotografieren mit Stativ oder professioneller Kamera eine Genehmigung erforderlich. In der Stuttgarter Innenstadt wird man von der Security angesprochen, wenn man vor bestimmten Juweliergeschäften fotografieren möchte. Und auch das Fotografieren von Personen unterliegt rechtlichen Grenzen: Wenn eine Person nicht fotografiert werden möchte, muss man dieses Persönlichkeitsrecht respektieren – unabhängig davon, ob eine Veröffentlichung der Bilder geplant ist oder nicht.

Gruß RW
RWI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2025, 15:43   #10
DerGoettinger

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.207
Zitat:
Zitat von atlinblau Beitrag anzeigen
Da steht aber auch:

"Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet..."
…und der Satz geht weiter mit die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein.. Und selbst dann ist nicht gesichert, dass man es von dem Standpunkt, von dem ich das Foto aufnehmen möchte, sehe (Stichwort: Teleobjektiv)
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DerGoettinger ist offline   Mit Zitat antworten
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