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#11 | |
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Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.346
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Zitat:
Art. 48Abs. 3 Satz 2 GG sichert den Abgeordneten die freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Zurzeit erhält jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der Amtsausstattung eine DB NetzCard 1. Klasse der Deutschen Bahn als Freifahrtschein. Diese Netzkarte darf seit 2012 auch uneingeschränkt privat genutzt werden. Und wenn man Umweltminister ist, fährt der Dienstwagen ökologisch auf eigener Achse zum Zielbahnhof. https://www.wallstreet-online.de/dis...interherkommen https://www.weser-kurier.de/politik/...6cakkia1lemd03 Mehr Heuchelei geht kaum.
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Viele Grüße, Klaus |
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