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#2 |
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.030
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Das ist so nicht ganz richtig.
In der Leistungsbeschreibung steht: "Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst zwei Jahre abgeschlossen. Die zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate durch das BMWK ist möglich, wenn das BMWK jeweils spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit dem Rahmenvertragspartner gegenüber schriftlich die Vertragsverlängerung erklärt. Der Rahmenvertragspartner kann auf die dreimonatige Vorfrist verzichten. Für die maximal vierjährige Laufzeit wird das Gesamtvolumen der nach der Rahmenvereinbarung erfolgenden Leistungsabrufe, das heißt das Volumen für die gesamte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit und optionaler Verlängerungszeitraum), auf 350.000 Euro netto und daher auf einen Mittelwert von 87.500 Euro pro Jahr geschätzt (Auftragswertschätzung nach § 21 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV))." Also für 4 Jahre € 350.000,-... maximal. Es wird aber auch auf ein Risiko hingewiesen: "Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert. Zugrunde gelegt wurde dabei die unter 1. dargelegte Anzahl durchschnittlicher Aufträge pro Monat. Aufgrund der pandemiebedingten Lage und noch nicht absehbaren dauerhaften Auswirkungen auf die Begleittermine des Ministers/der Ministerin sind die maßgeblichen Faktoren des Schätzwerts (Anzahl künftig durchzuführender Messen und ihr Format) dennoch mit erheblicher Ungewissheit behaftet." und noch mehr ungewisses: "Der Wert der tatsächlich abgerufenen Leistungen kann die Auftragswertschätzung unter oder auch überschreiten. Durch den Abschluss der ausgeschriebenen Seite 4 von 7 Rahmenvereinbarung wird daher kein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen begründet. Ebenso können Leistungsabrufe bei einem Überschreiten der Auftragswertschätzung nicht abgelehnt werden. Das maximale Gesamtvolumen der Leistungsabrufe für die gesamte Vertragslaufzeit – unabhängig davon, ob die Verlängerungsoptionen gezogen werden – beträgt 400.000 Euro netto. " Die 87.000 im Jahr klingen gut, dann aber auch wieder nicht z.B. wenn nicht gewiss ist das dieser Geldbetrag auch wirklich verdient wird. Und wenn richtig viel zu tun ist darf man das auch nicht ablehnen. Für einen freien Fotografen der z.B. in Berlin wohnt jedoch eine Möglichkeit. ![]() |
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