Die Arbeitgeberverbände begrüßen die Testangebotspflicht. Sie bedauern jedoch, dass es keine Testteilnahmepflicht gibt. Die Corona-Testpflicht gibt es für Mitarbeiter in Pflegeberufen und in Kliniken. Diesen Arbeitnehmern sollte man die jetzt noch nicht-testpflichtigen Arbeitnehmer gleichstellen. Mit dieser solidarischen Gleichstellung wäre die Ansteckungsgefahr in Betrieben gemindert, was sicherlich auch im Sinne des Arbeitsministers wäre. Wenn Arbeitnehmer der wünschenswerten Testpflicht nicht nachkommen, könnte man ihnen den Zugang zum Arbeitsplatz und die Lohnzahlung verwehren.
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