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Alt 24.08.2017, 22:18   #11
conradvassmann
 
 
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
Zitat:
Zitat von Giovanni Beitrag anzeigen
Aha. Das ist aber keine Abschreibung, sondern Umsatzsteuerbetrug, denn es gilt: "Bei der Umsatzsteuer wird die Entnahme von Gegenständen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt." Und es ist genau genommen nicht zulässig, Gegenstände zu einem geringen Buchwert zu entnehmen und dann privat teurer weiter zu veräußern. Außerdem werden Kameras normalerweise über einige Jahre abgeschrieben..
Geh mal auf Ebay Kleinanzeigen, da gibt es oft Gebrauchtware, die dem Neupreis abzgl. MwSt. entspricht. Wenn das ein Profi verkauft, läuft es auf das Prinzip hinaus.
Das Finanzamt will in den seltensten Fällen die Anlagepositionen sehen, ausserdem kann man sie ja auch als geklaut oder heruntergefallen und nicht versichert deklarieren usw..
__________________
don't be evil & do the right thing

Geändert von conradvassmann (24.08.2017 um 22:20 Uhr)
conradvassmann ist offline   Mit Zitat antworten
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