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#10 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
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Nach meiner Lesart ist der Käufer zum Händler und hat dort festgestellte Mängel reklamiert. Oft wird vom Händler dann auf die Herstellergarantie verwiesen. Dass habe ich hier unterstellt, da der Gang zu Sauter angekündigt war.
Wenn mit Einverständnis des Händlers der Artikel zur Nachbesserung (zu der der Händler verpflichtet ist) zur Sony Vertragswerkstatt geschickt wird, dann erlischt auch nicht die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers nach § 437 BGB. Die Sachmängelhaftung des Händlers ist auch bei erklärter Garantie des Herstellers nicht außer Kraft gesetzt. Allgemein wird in der Rechtsprechung eine zweimalige Nachbesserung als vertretbar angesehen. Mehrmalige Reparaturen schränken die Verfügbarkeit ein, senken den Wert eines Gegnstandes und und müssen deshalb vom Käufer nicht endlos akzeptiert werden. Deshalb kann er nach mehrmalger erfolgloser Nachbesserung auf Schadenersatz bestehen. Der neue Artikel ist juristisch ein Schadenersatz, da der erste Artikel nicht das Versprochene leistet, wird der Schaden durch einen funktionierenden Artikel behoben. Der Käufer wird so gestellt, wie er vor dem Schadenfall stand. Was habe ich vermischt? Matthias PS: Ich möchte keine juristische Diskussion an dieser Stelle in Gang setzen. |
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