Zitat:
Zitat von Kopernikus1966
Du hast den Artikel gelesen, oder?
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Im Gegensatz zu dir sogar bis zum Ende, nicht nur die ersten Zeilen. Wir reden hier eher über diese Dinge:
"eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt," bzw.
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht."
Der Gesetzgeber sagt also: es ist als Fotograf und Veröffentlicher *dein* Problem. Dass dir das nicht passt ist hingegen nicht unser Problem. Denn du meinst ja, sobald man auf der Straße ist, darf man in allen Lagen und Positionen geknipst und zur Schau gestellt werden, weil man öffentlich sei. Das ist schlichtweg falsch.
Gruß,
raul