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» Street Photography: Prozess um Fotos im öffentlichen Raum per Crowdfunding finanziert |
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#1 |
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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und stehst damit schon mit einem Bein im Gefängnis...
Unter bestimmten Umständen ist schon das Anfertigen strafbar.
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 20.03.2015
Ort: Lübeck
Beiträge: 12
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Zitat:
Ich denke nicht das die Rechtslage so zu lesen ist. Belehre mich gerne wenn ich das falsch sehe, ich habe kein Jura Studium. Beispiel: Ich versuche Menschen die ich nicht kenne "ungestellt" abzulichten. Wäre denke ich Quatsch von ungestellt zu sprechen wenn ich sie vorher ansprechen würde. Nach dem Foto spreche ich sie an. Ich lösche auch direkt bei Aufforderung. Dann gebe ich meine Mailadresse raus und sende das Bild auf nachfrage per Mail zu. Habe schon etliche Unterschriften zur Veröffentlichung dadurch erhalten. Mach mir keine Angst...... ich darf nicht fotografieren?!? ![]() ![]() |
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#3 | |
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
![]() http://de.wikipedia.org/wiki/Verletz..._Bildaufnahmen Hier wird auch von der "Herstellung" gesprochen! Wenn du dir die Ausnahmen (für die Kunst) ansiehst darfst du schon... ![]() Aber was passiert, wenn du, während du etwa eine Straßenszene fotografierst, jemand betrunken in einer Ecke liegend mitaufnimmst? Und der noch aus irgendeinem Grund erkennbar ist? Das meine ich mit der Problematik schon die Herstellung zu bestrafen.
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#4 |
Registriert seit: 20.03.2015
Ort: Lübeck
Beiträge: 12
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puhhh..... Wikipedia.
Die Aussage beruhigt mich. Da findet man massig Fehler. Vielleicht sollte man die Sichtweise der Rechtssprechung ändern, vielleicht sollte man urteilen nach --> Respektvoll behandelt oder nicht behandelt. Aber jeder muss halt das verantworten was er tut, oder besser das tun was er auch verantworten kann. Da zählt in der Ausübung der "Kunst" wohl immer das Wertesystem des Künstlers selbst. Fotografieren und online stellen ohne zu fragen ist nicht fair. Was nicht bedeutet das ich das noch nicht getan habe. Das lag aber an einem anderen Problem. Bin gespannt wie sich die Gesetzgebung bei diesem Thema entwickelt. |
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#5 | |
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
Herausfinden, was die Rechtsprechung daraus macht, ist ein Grund für die Crowdfunding-Aktion.
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() Geändert von Kopernikus1966 (21.03.2015 um 10:15 Uhr) |
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#6 |
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Müllendorf
Beiträge: 738
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Das ist nicht schwer zu erraten. In Deutschland wird das Fotografieren von Menschen total verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Behörden. Tiere dürfen nur so aufgenommen werden, das eine geschlechtliche Zuordnung durch die Abbildung nicht möglich ist (Tierschutz-Privatsphäre). Neben diesen unbedeutenden Einschränkungen darf alles geknipst werden, was gefällt. Schließlich muß Rechtssicherheit herrschen, ohne daß das Gerichtwesen kollabiert.
![]() Servus Gerhard
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Wenn Dich ein Laie nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Fachmann bist. Sprachfüllschaummasse erstickt sinnvolle Inhalte. ... und wenn die Technik dann absolut perfekt ist, öffnet sich eine große Leere - denn dann geht es nur noch um Bildinhalte und diese sind nicht zu messen, wiegen, zählen. |
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#7 |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Genau das wird dann als "WEB3.0" bezeichnet.
Zugriff - weltweit - für jedwede Person mit Behördenzugehörigkeit - inklusive aller uns bekannten Daten (+ Schuhgröße, DNS-Fehler, Medikamentation, globaler Kontaktliste, gedankliche Abnormung, ...) Und wir machen uns Gedanken um Facebook und Co - ![]() So wie es auf deiner Site aussieht, kommst du langsam, aber stetig voran. Das sollte ein durchaus interessantes Buch werden ![]() |
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