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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Street Photography: Prozess um Fotos im öffentlichen Raum per Crowdfunding finanziert
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Alt 20.03.2015, 23:38   #1
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von Keinfotograf Beitrag anzeigen
...dann ist das Bild halt zur privaten Archivierung verdammt.
und stehst damit schon mit einem Bein im Gefängnis...
Unter bestimmten Umständen ist schon das Anfertigen strafbar.
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
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Alt 21.03.2015, 01:13   #2
Keinfotograf
 
 
Registriert seit: 20.03.2015
Ort: Lübeck
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
und stehst damit schon mit einem Bein im Gefängnis...
Unter bestimmten Umständen ist schon das Anfertigen strafbar.
Kopernikus, das musst du mir näher erläutern.
Ich denke nicht das die Rechtslage so zu lesen ist. Belehre mich gerne wenn ich das falsch sehe, ich habe kein Jura Studium.

Beispiel:
Ich versuche Menschen die ich nicht kenne "ungestellt" abzulichten.
Wäre denke ich Quatsch von ungestellt zu sprechen wenn ich sie vorher ansprechen würde.
Nach dem Foto spreche ich sie an. Ich lösche auch direkt bei Aufforderung.
Dann gebe ich meine Mailadresse raus und sende das Bild auf nachfrage per Mail zu.
Habe schon etliche Unterschriften zur Veröffentlichung dadurch erhalten.


Mach mir keine Angst...... ich darf nicht fotografieren?!?
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Ich bin Keinfotograf!
http://www.keinfotograf.de
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Alt 21.03.2015, 02:43   #3
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von Keinfotograf Beitrag anzeigen
Kopernikus, das musst du mir näher erläutern.
Ich denke nicht das die Rechtslage so zu lesen ist. Belehre mich gerne wenn ich das falsch sehe, ich habe kein Jura Studium.
Ich bin auch kein Jurist. Ich bin Techniker...
http://de.wikipedia.org/wiki/Verletz..._Bildaufnahmen
Hier wird auch von der "Herstellung" gesprochen!

Zitat:
Zitat von Keinfotograf Beitrag anzeigen
Mach mir keine Angst...... ich darf nicht fotografieren?!?
Wenn du dir die Ausnahmen (für die Kunst) ansiehst darfst du schon...
Aber was passiert, wenn du, während du etwa eine Straßenszene fotografierst, jemand betrunken in einer Ecke liegend mitaufnimmst? Und der noch aus irgendeinem Grund erkennbar ist? Das meine ich mit der Problematik schon die Herstellung zu bestrafen.
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Gregor Kobelkoff
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Alt 21.03.2015, 03:58   #4
Keinfotograf
 
 
Registriert seit: 20.03.2015
Ort: Lübeck
Beiträge: 12
puhhh..... Wikipedia.
Die Aussage beruhigt mich. Da findet man massig Fehler.

Vielleicht sollte man die Sichtweise der Rechtssprechung ändern,
vielleicht sollte man urteilen nach

-->

Respektvoll behandelt oder nicht behandelt.

Aber jeder muss halt das verantworten was er tut, oder besser das tun was er auch verantworten kann. Da zählt in der Ausübung der "Kunst" wohl immer das Wertesystem des Künstlers selbst.
Fotografieren und online stellen ohne zu fragen ist nicht fair.
Was nicht bedeutet das ich das noch nicht getan habe.
Das lag aber an einem anderen Problem.

Bin gespannt wie sich die Gesetzgebung bei diesem Thema entwickelt.
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Alt 21.03.2015, 09:37   #5
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von Keinfotograf Beitrag anzeigen
puhhh..... Wikipedia.
Die Aussage beruhigt mich. Da findet man massig Fehler.

...

Bin gespannt wie sich die Gesetzgebung bei diesem Thema entwickelt.
Der Gesetzestext ist (soweit ich es beurteilen kann...) korrekt.

Herausfinden, was die Rechtsprechung daraus macht, ist ein Grund für die Crowdfunding-Aktion.
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Gregor Kobelkoff
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Geändert von Kopernikus1966 (21.03.2015 um 10:15 Uhr)
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Alt 21.03.2015, 21:29   #6
GBayer
 
 
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Müllendorf
Beiträge: 738
Zitat:
Zitat von Keinfotograf Beitrag anzeigen
Bin gespannt wie sich die Gesetzgebung bei diesem Thema entwickelt.
Das ist nicht schwer zu erraten. In Deutschland wird das Fotografieren von Menschen total verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Behörden. Tiere dürfen nur so aufgenommen werden, das eine geschlechtliche Zuordnung durch die Abbildung nicht möglich ist (Tierschutz-Privatsphäre). Neben diesen unbedeutenden Einschränkungen darf alles geknipst werden, was gefällt. Schließlich muß Rechtssicherheit herrschen, ohne daß das Gerichtwesen kollabiert.


Servus
Gerhard
__________________
Wenn Dich ein Laie nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Fachmann bist. Sprachfüllschaummasse erstickt sinnvolle Inhalte.

... und wenn die Technik dann absolut perfekt ist, öffnet sich eine große Leere - denn dann geht es nur noch um Bildinhalte und diese sind nicht zu messen, wiegen, zählen.
GBayer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2015, 22:32   #7
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von GBayer Beitrag anzeigen
... Ausnahmen gibt es nur für die Behörden...
Servus
Gerhard
Genau das wird dann als "WEB3.0" bezeichnet.
Zugriff - weltweit - für jedwede Person mit Behördenzugehörigkeit - inklusive
aller uns bekannten Daten (+ Schuhgröße, DNS-Fehler, Medikamentation, globaler Kontaktliste, gedankliche Abnormung, ...)
Und wir machen uns Gedanken um Facebook und Co -

Zitat:
Zitat von Keinfotograf Beitrag anzeigen
...
Respektvoll behandelt oder nicht behandelt.
...
So wie es auf deiner Site aussieht, kommst du langsam, aber stetig voran.
Das sollte ein durchaus interessantes Buch werden
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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Alt 22.03.2015, 15:34   #8
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat: "Satire trifft Urheberrecht"

Klick
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