![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#16 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
|
Zitat:
Zitat:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft. Gerade der Aspekt Entgeld schützt ja wohl die Omi. Das der familiäre Raum hier noch mehr geschützt wird, als das Kindeswohl ist kaum mit einer deutlicheren Formulierung zu verhindern. Denn entweder ist es zukünftig verboten Nacktbilder von seinen Kindern zu machen oder eben nicht. Ein Missbrauch eines Vaters, der Bilder seiner nackten Kinder kostenlos einem entsprechenden Club oder Netzwerk zu Verfügung stellt ist schwierig einzugrenzen, bzw. zu beweisen. Veröffentlichung im Netz könnte man noch versuchen zu verhindern.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
|
||
![]() |
![]() |
|
|