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#15 |
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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*Ich* sehe das halt relativ einfach:
Wenn jemand in meine *Privatsphäre* eindringt, sollte das ethisch und auch strafrechtlich *zumindest* mit Körperverletzung gleichgesetzt werden. Anders gesagt: Privatsphäre schlägt Kunst! In der Öffentlichkeit sollte man *keinerlei* Anspruch auf Privatheit durchsetzen können. Wie man´s halt früher auch gemacht hat: "Benimm dich, wenn fremde Leute zuschauen!" Hier: Künstlerische Freiheit schlägt *sowieso* nicht vorhandene Privatsphäre!
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() Geändert von Kopernikus1966 (09.12.2014 um 17:41 Uhr) Grund: Umlaut übersehen! ;) |
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