SonyUserforum
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsstreit wegen Streetfotografie
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.12.2014, 10:44   #1
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Zitat:
Zitat von juergendiener Beitrag anzeigen
... korrekt zitiert: das HERSTELLEN des Fotos ist bereits untersagt.
Aber Du hast es nicht korrekt zitiert, indem Du einen wesentlichen Bestandteil des Satzes weggelassen hast, nämlich die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 10.12.2014, 12:23   #2
juergendiener
 
 
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Aber Du hast es nicht korrekt zitiert, indem Du einen wesentlichen Bestandteil des Satzes weggelassen hast, nämlich die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist.
Verstehe ich leider nicht. Wie ist das gemeint "die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist."
juergendiener ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2014, 12:31   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von juergendiener Beitrag anzeigen
Verstehe ich leider nicht. Wie ist das gemeint "die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist."
ich habe mal die Bedingung hervorgehoben:

"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt."


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2014, 13:20   #4
juergendiener
 
 
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Moin, moin,



ich habe mal die Bedingung hervorgehoben:

"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt."


Dat Ei
Ja, jetzt verstehe ich langsam. Es geht hier um die neuen Gesetze von Maas un Co. bezüglich der Kinderpornografie.

Aber ersetzen diese neuen Regelungen die vorhandenen, wo es um Rechte am Bild geht oder sind das nicht zwei Paar Schuhe?
juergendiener ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsstreit wegen Streetfotografie


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:43 Uhr.