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#1 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Aber Du hast es nicht korrekt zitiert, indem Du einen wesentlichen Bestandteil des Satzes weggelassen hast, nämlich die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist.
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Gruß Gottlieb |
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#2 |
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
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Verstehe ich leider nicht. Wie ist das gemeint "die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist."
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#3 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
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Moin, moin,
Zitat:
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt." Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#4 | |
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
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Zitat:
Aber ersetzen diese neuen Regelungen die vorhandenen, wo es um Rechte am Bild geht oder sind das nicht zwei Paar Schuhe? |
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