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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsstreit wegen Streetfotografie
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Alt 08.12.2014, 20:58   #1
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.180
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
...
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof!

Aber ich denke bei diesem Bild würde es die Person schwer haben, darzulegen, dass tatsächlich sie da abgebildet ist, oder?
Von daher wohl nix 'falschgemacht'. Geht auch ein wenig in Richtung von einer von chefboss Fragen im Rechstfragensammelthread (Fotograf Deutscher, Ort Schweiz, Motiv ?, veröffentlicht im SUF - welches (nationale?) Recht gilt).
__________________
Viele Grüße,
Michael

Do what you can, with what you've got, where you are.
Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography'
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Alt 08.12.2014, 21:27   #2
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Die Person wird zu einem Objekt, für ein toll komponiertes Bild degradiert und nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.

@jqsch: Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Wenn ja, wäre das ja die Rettung für das Genre Street.
__________________
Gruss Knut

500px Flickr
KSO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 21:29   #3
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Naja - mit dem Willen der Person würde sich die Frage eher gar nicht stellen oder?
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 21:32   #4
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
...nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.
Tolles Oximoron

Zitat:
Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Ja.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
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Alt 09.12.2014, 07:18   #5
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Zitat:
Zitat von embe Beitrag anzeigen
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof!

Und ich kenne sogar den Typ, der neben mir als Schatten zu sehen ist.

Ich denke, so eng brauchen wir das nicht zu sehen. Wenn man ein Bild in die Ausstellung bringen, Werbung machen oder damit Geld verdienen will, dann sieht das schon anders aus. Natürlich ist das immer eine Einschränkung der Kunst.
In letzter Zeit habe ich mich sehr mit Gottfried Helnwein beschäftigt, den viele vermutlich nur von Plattencovern (Skorpions, Ramstein) kennen. Helnwein malt Fotorealistisch, was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen?

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
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Alt 09.12.2014, 08:35   #6
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
... was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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Alt 09.12.2014, 09:36   #7
fremdverwalteter
 
 
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 95
Moin,

dunkel in Erinnerung habe ich noch einen Workshop vom Alpha-Festival 2011. Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit. Für mein Verständnis bedeutet dies: Wenn ich eine Straßenszene fotografiere und darauf sind Menschen zu erkennen, allerdings nicht als Hauptmotiv, dann ist dies ein Foto, welches ich machen (sowieso!), aber auch veröffentlichen darf. Die Personen sind dann als Beiwerk zu betrachten, die eigentliche Straßenszene z.B. mit einer Ampel oder einem Zebrastreifen oder was weiß ich ist das Hauptmotiv. Es kommt für mein Verständnis darauf an, wie die gesamte Bildkomposition wirkt, wirkt sie nur wegen der erkennbaren Person, dann ist das sicher problematisch.

Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Straßenecke mit einem Café fotografierte, also sehr weitwinklig. Natürlich saßen vor dem Café Leute. Ein Mann kam auf mich zu und wies mich darauf hin, dass ich ihn nicht fotografieren dürfe. Ich antwortete ihm: Erstens ist das falsch, ich darf auf der Straße im öffentlichen Raum alles fotografieren, und zweitens "Sie sind nur Beiwerk!". (Letzteres sagte ich nur zu ihm, weil er relativ aggressiv war, ansonsten wäre das mir unhöflich gewesen.) Ich erklärte ihm dann noch, dass mich die Straßenecke und nicht er interessiere und er gern aus dem Bild gehen könnte. Das glättete die Wogen und er ging wieder zu seinem Kaffee.

Um auf das Eingangsposting und das betreffende Bild zurückzukommen. Leider kennen wir das Foto ja nicht, dann könnten wir darüber noch detaillierter diskutieren, aber so wie es beschrieben wurde, klingt es ja fast nach einem Porträt in Bewegung. Auf jeden Fall scheint diese Frau das Hauptmiotiv zu sein, und das ist sicher problematisch, wenn es veröffentlicht werden soll.

Gruß Dirk
__________________
www.dirkgrabowski.de
fremdverwalteter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2014, 19:10   #8
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von fremdverwalteter Beitrag anzeigen
Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit.

Das ist etwas ganz anderes und hat mit dem "Recht am eigenen Bild" nichts zu tun.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2014, 10:07   #9
juergendiener
 
 
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf
Wird es nicht meiner Meinung nicht. Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt. Eine nachträgliche Einwilligung ist nicht statthaft.
Wenn also die Grundlage für die Verfremdung das gemachte Foto ohne Einwilligung ist, dann wäre das "Kunstwerk" nicht entstanden. Eine Unterlassungsklage hätte wohl Erfolg.

Etwas anderes ist es, "aus dem Kopf" zu malen. Da müsste die Person nachweisen, dass sie auf dem Gemälde gemeint ist. Das sehe ich durch künstlerische Freiheit geschützt.
juergendiener ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2014, 10:13   #10
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Zitat:
Zitat von juergendiener Beitrag anzeigen
...Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt...
Das habe ich anders in Erinnerung: Das Fotografieren ist erlaubt, das Veröffentlichen nicht. Wäre ja auch sehr mühsam, im öffentlichen Raum erst von jeden, der auf der Aufnahme womöglich mehr als Beiwerk ist, die Genehmigung einzuholen.

Persönlichkeitsrecht hin- oder her: Man kann es auch übertreiben. Demnächst wird auch das Zuhören verboten.

Gruß
Ralf
__________________
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